@
Mit den Bedingungen der Auslandskrankenversicherung würde ich hinsichtlich der Rücktransportbedingungen aufpassen.
Es ist besser, wenn der Anbieter einen Rücktransport nach Deutschland zahlt, wenn er "medizinisch sinnvoll und vertretbar" ist – und nicht nur, wenn dieser "medizinisch notwendig" ist. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer nur zahlt, wenn die Behandlung im Urlaubsland nicht möglich ist. Also besser, wenn er auch „medizinisch sinnvolle“ Rücktransporte übernimmt – zum Beispiel weil ein Patient zu Hause schneller genesen kann, was oft auch psychologisch zu begründen ist.
Den Passus habe ich auch direkt mal in meinen Versicherungsbedingungen überprüft und auch da bin ich auf der sicheren Seite mit dem Passus ''medizinisch sinnvoll und vertretbar''.
Die Jahresversicherung ggf. anzupassen ist eine guter Tipp, ich wusste auch nicht das es so einfach geht da man ja Jahresverträge abschließt.
Da ich die Dame gerade am Telefon hatte und hier gelesen habe , habe ich
die Reiserücktritt gleich mal auf 3000 ( statt 6000) runtergesetzt da die nächsten zwei gebuchten Reisen unter der Summe liegen. Nun bekomme ich noch etwas von der im August gezahlten Jahresprämie zurück.
Kommt mein Mann aber an Weihnachten mit einer Karibik Schiffstour um die Ecke, so ist wieder alles hinfällig.....
Vielen Dank für eure hilfreichen Denkanstöße.