Habe schon ein Urteil gefunden, wo vertaner Urlaub mit € 72 entschädigt werden musste.
Dazu kommt das ungenutzte Parkhaus und die Wahlleistungen bei TUIfly.
Ich kenne solche Urteile. Das sind sehr individuelle Einzelfall-Entscheidungen, aus denen man keinen "Generalanspruch" ableiten kann.
Folgeschäden wie Anreise-und Parkosten sind noch schwerer durchzusetzen.
Selbst die sorgfältigste juristische Prüfung hilft u.U. nicht, wenn ein solcher Fall bei einem unerfahrenen Amtsrichter landet und die Gegenseite sich durch "Top-Anwälte" vertreten lässt.
Im Rahmen der "Imagepflege" sollte TUI Cruises einen wohlwollenden und kreativen Vergleich anbieten, bevor man sich vor dem Kadi trifft, wo beide Parteien verlieren könnten. Ein Vergleich könnte etwa ein 30% Nachlass (Beispiel) oder ein upgrade auf eine Suite bei der nächsten TUI Cruises Reise sein.
