Wie Kati22 schon erwähnt hat, ist es bestimmten Berufsgruppe in der Zwschenzeit verboten, Trinkgeld anzunehmen. (Bestechung)
Für andere Berufsgruppen (Gastrogewerbe, Friseure und andere Dienstleister) ist Trinkgeld ein fester Bestandteil ihres Einkommens.
Ich möchte einmal auf die rechtliche Seite des Trinkgelds hinweisen:
Definition: Trinkgeld ist eine Leistung an einen Dienstleister für überdurchschnittlich gute Leistung.
Das heist: Die Leistung/Service ragt über das hinaus, für was dieser Mensch ohnhin bezahlt wird. (Das ist natürlich relativ)
Kein Kellner ist gesetzlich verpflichtet sein persönlich erhaltenes Trinkgeld mit irgend jemanden zu teilen oder in eine
Sammelkiste zu werfen. Das mag teilweise betriebliche Übung sein, ist aber nicht verpflichtend. Wenn der Mitarbeiter
des liebens Friedens willen, ein Teil seines Trinkgeldes in die Sammelbüchse wirft ist das lieb, aber wenn er dabei schummelt
darf ihm daraus kein Nachteil entstehen.
Persönlich übergebens Trinkgeld an einen Servicemitarbeiter ist steuerfrei. Trinkgelder, die vom Arbeitgeber gesammelt werden,
hingegen nicht. Auch bei Sachleistungen gilt dann noch immer der Geldwertevorteil. Nun mag das auf den Schiffen vielleicht etwas
anders sein, da dort ja das Arbeitsrecht der Schiffsflagge gilt.
Also, sinvoll ist noch immer das persönlich übergeben Trinkgeld. Wenn man dann wie z. B. bei Phönix, zwei Kellner am Tisch (Den Kellner und sein Piccolo)
sollte man das Trinkgeld teilen und jedem seinen Teil einzeln geben.

