tigerdisco, aber im nächsten Satz steht dann wie folgt
"Alternativ können im außengastronomischen Bereich private geschlossene Feiern mit bis zu 50 Personen ausgerichtet werden, sofern alle Gäste einen negativen Testnachweis bzw. einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können"
von daher sollte wir doch feiern dürfen
