Mein Schiff 1 hängt in Stavanger

  • sorry, aber das ist doch Äpfeln mit Birnen verglichen...niemand musste irgendwo im kakten stegen, es konnten alles auf dem Schiff genutzt werden, es gab Essen und Trinken. Es gab eine Entschädigung, nein da würde ich nicht noch extra mit TC streiten, warum auch. MEINE Meinung!!!

  • Pooldeck 24 - Die Kreuzfahrspezialisten
  • Der Vergleich mit Flug- o/u Bahnverspätungen und den entsprechenden Erstattungsrichtlinien ist m.E. durchaus legitim, wenn auch etwas hinkend. Hinkend weil aus meiner Erfahrung bei einem Flugausfall o. Verspätung die Zeit schlicht nicht sinnvoll nutzbar = verloren ist. Noch schlimmer wenn finanzielle Verluste wie bei AdventureQ hinzukommen oder womöglich Arbeitszeitausfälle.

    Im Falle des liegengebliebenen Schiffs kann man ja tatsächlich die Zeit im Sinne eines Urlaubs nutzen, wenn vielleicht auch nicht ganz so, wie ursprünglich geplant. Ob man sich dann über 150€, die freiwillig kamen, freut oder oder nochmal im Sinne der eigenen Zufriedenheit nachverhandelt ist eine persönliche Entscheidung.

    Wenn die Zufriedenheit mit einem Anruf / Mail dann steigt ist das doch gut und freut mich für die_moewe2 .

  • Sobald etwas nicht nach Plan läuft sind die meisten Menschen zuerst mal verärgert und unzufrieden.

    Die Situation kann man zwar nicht ändern, aber man kann sich arrangieren und das Beste daraus machen. Ärgern ändert definitiv nichts an der Situation.

    TUI wird ganz genau wissen welche Entschädigung in so einem Fall zu erbringen ist. Diese gab's dann für alle Passagiere direkt am Bord. :thumbup:Schnell und unbürokratisch würde ich sagen.

    Auf Kulanzleistungen darf man bei einem Unternehmen dieser Größe nicht hoffen, da wird man wohl eher enttäuscht.

  • Gisi

    Alle Gäste sind gleichermaßen betroffen, das steht ohne Frage.

    Aber die Suitengäste haben wesentlich mehr bezahlt als der Gast in der Innenkabine. Daher wird bei Gericht ja häufig eine prozentuale Entschädigung zugesprochen.

    Es ist halt generell schade, dass man als Betroffener bei berechtigten Ansprüchen selbst aktiv werden muss - manchmal sogar mit Anwalt.

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  • Gisi

    Alle Gäste sind gleichermaßen betroffen, das steht ohne Frage.

    Aber die Suitengäste haben wesentlich mehr bezahlt als der Gast in der Innenkabine. Daher wird bei Gericht ja häufig eine prozentuale Entschädigung zugesprochen.

    Es ist halt generell schade, dass man als Betroffener bei berechtigten Ansprüchen selbst aktiv werden muss - manchmal sogar mit Anwalt.

    Ich denke, was Gisi damit sagen wollte ist, dass egal ob Innenkabine oder Suite... das, was einem entgangen ist - nämlich der Stopp - ist identisch und sollte daher nicht am Kabinenpreis festgemacht werden. Die Kabine und das Schiff standen ja zur Verfügung und konnten der gebuchten Kategorie und des Preises entsprechend genutzt werden.

  • Erst einmal finde ich die Lösung von Tui Cruises top jedem Gast ein sofortiges Bordguthaben zukommen zu lassen. Für mich wäre das sicher auch soweit Ok gewesen .

    Aber ....

    .... ich weiß nicht wie ich reagiert hätte wenn ich eine Kreuzfahrt mit Tui mache und ein Ort oder zwei wegen eines techn. Defekt nicht angelaufen werden können.

    Wenn ich zurück denke an eine Route letztes Jahr die man wohl nur 1x im Leben macht, bei mir z.B. New York mit Bahamas, und einer der für mich Höhepunkte der Reise nämlich Miami , Charleston oder gar Nassau wären ausgefallen , da hätte ich mich wohl sehr heftig geärgert.

    Ja und vermutlich wäre ich mit den 150 € zufrieden gewesen und hätte mich gefreut das tolle Schiff zu genießen, gibt ja genug zu entdecken und auch Seetage oder nur an Bord zu sein ist toll.

    Das kann man wohl nur selbst beurteilen wenn es einem so ergangen ist.

    Daher ist es doch die_moewe2 gutes Recht zu schauen ob es nicht noch ''mehr'' gibt stattdessen wird sie hier teils als der Reederei gegenüber ''illoyal'' beurteilt.

    Bei Notfall, politischen oder wetterbedingten Situationen sieht die Sache doch ganz anders aus als wie hier bei einem techn. Defekt.

    Auch ich hatte mal mit Condor einen verspäteten Flug wg. eines techn. Defekts und konnte 600 Euro lt. Fluggastrechte geltend machen die ich auch bekam.

    Wo ist da der Unterschied ob Reederei oder Airline ?

    So sind die Regeln.

  • Erst einmal finde ich die Lösung von Tui Cruises top jedem Gast ein sofortiges Bordguthaben zukommen zu lassen. Für mich wäre das sicher auch soweit Ok gewesen .

    Auch ich hatte mal mit Condor einen verspäteten Flug wg. eines techn. Defekts und konnte 600 Euro lt. Fluggastrechte geltend machen die ich auch bekam.

    Wo ist da der Unterschied ob Reederei oder Airline ?

    So sind die Regeln.

    Entgegen meiner bisherigen Meinung muss ich dir nach längeren Überlegungen:/zustimmen.

    (Aber ungern^^:D). Ansonsten hoffe ich, dass meine Schlemmertour auf Mykonos wegen Wind nicht ausfällt;). Wer will schon auf die Windmühlen verzichten?;)

    Schönen Sonntag Christine

  • Sehe ich auch so. Wann seid ihr auf Mykonos novak ? Ich drücke Dir die Daumen!

  • Sehe ich auch so. Wann seid ihr auf Mykonos novak ? Ich drücke Dir die Daumen!

    Am 26.9. wäre es schön, wenn du bei deinen vielen Jungs noch einen Daumen für mich frei hättest. Der Wetterbericht - welcher ja immer Recht hat;)- zeigt mir für diese und nächste Woche nur Gesicher mit aufgeblasenen Wangen":thumbdown:und da bin ist für's tendern nicht so optimistisch. Hoffentlich landen wir stattdessen nicht so wie unsere Vorgänger über Nacht in Piräus.

    lg Christine

  • sunmoonstars Klar ist es ärgerlich, wenn ein Hafen, der einem wichtig ist wegfällt.

    Bei kurzfristiger Routenänderung wird eine Entschädigung erwartet, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn eine Änderung erfolgt hat es der Kunde ohne jeglichen Ausgleich zu schlucken, auch wenn der wegfallende Hafen ausschlaggebend für die Buchung war. :/

  • Hallo ihr Lieben, wir sind gerade auf der NMS1 in Kanada unterwerfen und laufen in wen Minuten in Sydney ein. Bisher läuft alles bestens. Käpitän Todd Burgman hat alles im Griff und Kreuzfahrtdirektor Andre Wieckenberg als "Stimme des Schiffes" macht launige Ansagen...

    Freut euch doch bitte einfach auf eure nächste Kreuzfahrt, als euch über das, was bei der letzten schief gelaufen ist zu ärgern.

    Man kommt selten bei derart unterschiedlichen Meinungen und Ansichten auf einen Nenner... ;)

    Das Leben ist zu kurz, um geschlossen Cabrio zu fahren... 8)

    In diesem Sinne

    Liebe Grüße

    Chris

  • paddelmichi wird hier bestimmt nicht erzählt ;)

    Für mich macht es aber keinen Unterschied, ob es nun ein medizinischer Notfall ist oder ein technischer. TC kanm bei beiden nix dafür, aber so ist halt die Mentalität, schade

    Das sieht allerdings in der Verkehrsluftfahrt völlig anders aus:

    * Medizinischer Notfall: Keine Erstattung wenn es deswegen zu einer Flug-Verspätungen etc kommt, da es sich nicht um ein abwendbares Ereignis handelt und die Airline dafür nicht verantwortlich ist.

    * Technisches Problem: Wenn es zu einer Flug-Verspätung oder sogar zu einem völligen Ausfall des Fluges kommt, der sich auf Grund von technischen Problemen ergibt, ist die Airline inzwischen dafür haftbar und muss eine Ausgleichszahlung zahlen. Juristen (Gerichte) vertreten inzwischen nämlich die Meinung, dass die Airlines dafür verantwortlich sind, wenn es ein technisches Problem gibt. Die Airline hat eben dafür Sorge zu tragen, dass es kein technisches Problem gibt. Inzwischen haben zahlreiche Gerichtsurteile dieses Meinung manifestiert und dem Fluggast eine Ausgleichszahlung zugesprochen. Mit anderen Worten, die Airlines können sich inzwischen mit "einem technischen Problem" nicht mehr der Verantwortung entziehen.

    Ähnliches droht den Reedereien auch, wenn ein geschädigter Reisender mal konsequent klagen würde. Daher ist man inzwischen schnell dabei, sofort eine Ersatzleistung (Kompensation) freiwillig und umgehend anzubieten, denn die Erfolgs-Aussichten aus einer solchen juristischen Auseinandersetzung sind für die Reedereien nicht gerade gut.

  • tgegen meiner bisherigen Meinung muss ich dir nach längeren Überlegungen :/ zustimmen.

    (Aber ungern ^^:D ). Ansonsten hoffe ich, dass meine Schlemmertour auf Mykonos wegen Wind nicht ausfällt ;) . Wer will schon auf die Windmühlen verzichten? ;)

    Schönen Sonntag Christine

    :) Ich drücke euch ganz fest die :thumbup:das alles klappt und denke an euch am 26.:)

    Liebe Grüße

  • Bei kurzfristiger Routenänderung wird eine Entschädigung erwartet, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn eine Änderung erfolgt hat es der Kunde ohne jeglichen Ausgleich zu schlucken, auch wenn der wegfallende Hafen ausschlaggebend für die Buchung war.

    ..auch wenn der wegfall. Hafen auschlaggebend ....

    ?(Ist das so ? Oha...:/

  • Ja, siehe AGB's.

    Keine Chance auf Kulanz. . . Einzige Möglichkeit Umbuchung auf eine andere Reise oder Stornierung.

  • Peter 15. September 2019 um 13:17

    Hat das Thema geschlossen.