speziell für ''wenn man das Schiff an Landtagen verpasst''
und wenn das Schiff dann schon weg ist wird die Versicherung wahrscheinlich die Zahlung verweigern wegen grobe Fahrlässigkeit
speziell für ''wenn man das Schiff an Landtagen verpasst''
und wenn das Schiff dann schon weg ist wird die Versicherung wahrscheinlich die Zahlung verweigern wegen grobe Fahrlässigkeit
Du meinst pro Kreditkartenunternehmen? Nein, soviel ich weiß.
Pro Karte meines Wissens auch nicht, aber dass müsste man nochmal im Preis- und Leistungsverzeichnis nachsehen.
Es ist in Deutschland nicht möglich, sich als Kunde gegen Insolvenz des Veranstalters (oder Auftragnehmers) zu versichern. Dies ergab eine Anfrage bei meiner Versicherung.
Es gab und gibt solche Versicherungen z.B. bei bifly oder International Passenger Protection.
Sofern Eurowings nicht wieder aus Mangel an fliegendem Gerät Maschinen bei Brussels Airlines ausleiht, in dem es eigentlich gar keine BC gibt.
Wir haben die gleiche Reise 1 Jahr später gebucht, mir macht diese Perspektive für C auch ein wenig Kopfzerbrechen.
Die SN Maschinen haben eine C, die Sunexpress nicht.
nicht beim Chargeback
Flavia Das gilt nicht für ein Chargeback bei Reisen; hier ist der Leistungszeitpunkt entscheidend. Geht der Reiseveranstalter/Fluglinie in Insolvenz, kann ein Chargeback innerhalb der Frist gemäß KK-Bedingungen nach dem Flug-/Reisedatum bzw. der Stornomitteilung angestoßen werden.
Ok, das war mir neu. In den öffentlichen ChargeBack Conditions von Mastercard ist die Reise tatsächlich explizit aufgeführt und hier hat man den letzten Leistungszeitpunkt als Lieferzeitpunkt definiert (i.d.R. Zeitpunkt der Abreise oder Landung des Rückfluges). Ab dann hat man bei Mastercard mindestens 120 Tage Zeit, einen Chargeback durchzuführen.
Die Bedingungen von VISA sind leider nicht öffentlich, aber dort wird das ähnlich sein.
Das ist erfreulich. Demnach stimmen meine zuvor gemachten Aussagen bezüglich der Buchung einer Reise und einem möglichen ChargeBack nicht. Die Kreditkarte (auf jeden Fall Mastercard) als Zahlungsmittel einzusetzen, lohnt sich hier, um im Insolvenzfall zusätzlich zum Sicherungsschein des Anbieters abgesichert zu sein.
Trotzdem ist es natürlich in die Insolvenzversicherung des Veranstalters zu integrieren ohne Deckelung.
PP
Bloß keine Reisen/Flüge mit Amex bezahlen, da siehts mit Chargeback bzw. Reklamation aufgrund nicht erhaltener Leistung im Insolvenzfall ganz düster aus
Bloß keine Reisen/Flüge mit Amex bezahlen, da siehts mit Chargeback bzw. Reklamation aufgrund nicht erhaltener Leistung im Insolvenzfall ganz düster aus
Eigentlich müsste dieser Code "4554 Goods And Services Not Received " bei Amex ziehen.
Nö, tut er im Insolvenzfall leider nicht. Die sperren sich kategorisch (sind ja auch gleichzeitig acquirer und issuer - anders als die anderen Kartenausgeber - und bleiben damit selbst auf dem Schaden sitzen) und und es gibt auch offensichtlich keinen "Insolvenz-Passus" in den Bedingungen wie bei Visa oder Mastercard. Bisher sind leider nur wenige Einzelfälle bekannt geworden, in denen ein Chargeback im Insolvenzfall durchgeführt wurde, die Mehrheit der Anträge wurde abgelehnt. Warum die paar Einzelfälle erfolgreich waren, weiß niemand, hängt wohl von deren goodwill ab.
Nö, tut er im Insolvenzfall leider nicht. Die sperren sich kategorisch (sind ja auch gleichzeitig acquirer und issuer - anders als die anderen Kartenausgeber - und bleiben damit selbst auf dem Schaden sitzen) und und es gibt auch offensichtlich keinen "Insolvenz-Passus" in den Bedingungen wie bei Visa oder Mastercard. Bisher sind leider nur wenige Einzelfälle bekannt geworden, in denen ein Chargeback im Insolvenzfall durchgeführt wurde, die Mehrheit der Anträge wurde abgelehnt. Warum die paar Einzelfälle erfolgreich waren, weiß niemand, hängt wohl von deren goodNö, tut er im Insolvenzfall leider nicht. Die sperren sich kategorisch (sind ja auch gleichzeitig acquirer und issuer - anders als die anderen Kartenausgeber - und bleiben damit selbst auf dem Schaden sitzen) und und es gibt auch offensichtlich keinen "Insolvenz-Passus" in den Bedingungen wie bei Visa oder Mastercard. Bisher sind leider nur wenige Einzelfälle bekannt geworden, in denen ein Chargeback im Insolvenzfall durchgeführt wurde, die Mehrheit der Anträge wurde abgelehnt. Warum die paar Einzelfälle erfolgreich waren, weiß niemand, hängt wohl von deren goodwill ab.
Bei Air Berlin gingen die Chargebacks durch (Visa/MC/ bei AX weiß ich es nicht). Auf die Schnelle habe ich aber bei keiner der drei eine Insolvenzklausel gefunden, sondern es ging immer über Ware/Dienstleistung nicht erhalten.
Die Banken handeln es sehr unterschiedlich - von vorbildlich wie die DKB, bis zu Fehlinformationen wie die PB oder SPKs.
Aber den Grund warum sich AX quer stellt, hast du ja erwähnt. Muss dann wohl gerichtlich geklärt werden.
Die sperren sich kategorisch (sind ja auch gleichzeitig acquirer und issuer - anders als die anderen Kartenausgeber - und bleiben damit selbst auf dem Schaden sitzen)
Aber AMEX-Karten gibt es doch auch von anderen Kartenausgebern, hier in der Schweiz z.B. "Swisscard", die u.a. die Karten für "Miles&More" ausgeben.
Aber AMEX-Karten gibt es doch auch von anderen Kartenausgebern, hier in der Schweiz z.B. "Swisscard", die u.a. die Karten für "Miles&More" ausgeben.
Die anderen haben in der Regel einen ChargeBack-Guide. Bei Mastercard und Visa ist das relativ transaparent geregelt und der ChargeBack klappt auch für Insolvenzen von Reiseveranstaltern etc. Bei AMEX eben nicht.
Bei Air Berlin gingen die Chargebacks durch (Visa/MC/ bei AX weiß ich es nicht). Auf die Schnelle habe ich aber bei keiner der drei eine Insolvenzklausel gefunden, sondern es ging immer über Ware/Dienstleistung nicht erhalten.
Beim aktuellen MC Chargeback-Guide S. 58:
ZitatAlles anzeigen
Chargeback Condition. One of the following:• The cardholder contacted the issuer claiming both of the following:
– The cardholder engaged in the transaction.
– The purchased goods or services were not received.
• Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received andthe travel agency or tour operator is no longer in business
PP
Bisher sind leider nur wenige Einzelfälle bekannt geworden, in denen ein Chargeback im Insolvenzfall durchgeführt wurde, die Mehrheit der Anträge wurde abgelehnt. Warum die paar Einzelfälle erfolgreich waren, weiß niemand, hängt wohl von deren goodwill ab.
Naja ohne es zu kennen dürfte es ähnlich wie bei Sky sein.
Spätestens wenn es Richtung Gericht geht wird eingelenkt, damit kein rechtschärfendes Urteil entstehen kann.
wie gesagt ich habe mein Geld von der Visa nach der Pleite von Germania bekommen, kenne aber einen Kollegen dee bei der DiBa ist und der wartet immer noch
Noch mal eine Frage an die Fachkundigen , wie gesagt möchte/muss ich bei South African buchen, die aber notorisch pleite sind! Jetzt würd ich am liebsten im Reisebüro meines Vertrages buchen, allerdings Bezahlung mit Überweisung, also ausgeschlossen wenn ich Chargeback als „Rückversicherung“ will. 2. Möglichkeit über ein Vergleichsportal (da gabs die besten Preise) aber dann hab ich einen Vertrag mit Oppopo (oder so ) ; oder ist das rechtlich anders, also hab ich einen Vertag mit der Fluggesellschaft und würde Chargeback angewendet werden können?Möglichkeit 3 wäre direkt bei der Fluggesellschaft zu buchen, oder gilt dann südafrikanischer Rechtsstandard.
Flavia bei opo....würde ich nicht buchen, ich glaube da hast du schlechte Karten Geld wiederzubekommen. Ich glaube Variante 1 ist noch am besten
Aber bei Überweisungen kein Chargeback möglich ?!
Möglichkeit 3 wäre direkt bei der Fluggesellschaft zu buchen, oder gilt dann südafrikanischer Rechtsstandard.
Nun ja, für nen Inlandsflug möglich.
Aber die Konditionen deiner KK beschränken das nicht auf Zahlungen oder Leistungen in Deutschland. Sehe da bisher keine Einschränkung.
Ziel der KKs ist ja gerade der internationale Einsatz und Risikominimierung