- Offizieller Beitrag
Es steht übrigens jedem frei bei unabwendbaren, aussergewöhnlichen Umständen zu denen u.a Krieg oder kriegerische Konflikte/Handlungen im Reisegebiet zählen Reisen zu kündigen. Dies muss allerdings zeitnah zum Konflikt passieren und es ist unabhängig von einer aktuellen Reisewarnung des AA. Allerdings vereinfacht eine Reisewarnung des AA in dem Zeitraum den Rechtsanspruch.
Bitte keine Rechtsberatung im Forum.
Natürlich besteht theoretisch und aus heutiger Sicht die Möglichkeit, den Abgangshafen aus der Region zu verlegen. Die Nachricht von TC an die gebuchten Gäste könnte ein Hinweis auf die derzeitgen Überlegungen sein. Damit würde sich auch die rechtliche Situation verändern.
Leider hat unser Hund unsere Glaskugel am letzten Freitag vom Wohnzimmertisch gekegelt....
LG
Peter
