Da klinke ich mal ein:
Ich hatte bei ADAC, wo ich seit Jahren eine Reiserücktrittsversicherung unterhalte, nach dem COVID19-Schutz gefragt. Folgende Antwort habe ich erhalten:
"...
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit Ihrer bestehenden ADAC Reiserücktritts-Versicherung sind Sie geschützt, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können.
Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung schließt eine Pandemie in ihren Verträgen nicht aus: Das heißt, im Fall eines positiven Corona-Tests liegt eine Krankheit vor, die eine Reiseunfähigkeit auslöst. Die Vorlage eines ärztlichen Attests bei der Versi- cherung ist jedoch zwingend nötig, damit sie in Leistung geht.
Wir haben die ADAC Reiserücktritts-Versicherung für Sie optimiert und bieten diese mit neuen, verbesserten Leistungen an. Eine Übersicht zu den Leistungen und Preisen erhalten Sie mit diesem Schreiben.
Zu diesen Leistungen gehört u. a. die persönliche Quarantäne.
Als versichertes Ereignis gilt hier, die unerwartete Anordnung (durch eine öffent- liche Behörde) zur persönlichen Quarantäne der versicherten Person(en) oder Risi- kopersonen.
Nicht versichert ist eine allgemeine Quarantäne (z. B. Bevölkerungsteil eines be- stimmten Gebietes oder eines ganzen Schiffes). Eine angeordnete Quarantäne der betreffenden Person(en), wenn diese zuvor in ein staatlich deklariertes Risikogebiet gereist oder gekommen ist, gilt ebenfalls als nicht versicherbar.
Möchten Sie Ihren Vertrag auf den neuen Tarif umstellen? Dann schicken Sie uns einfach die Antwortseite ausgefüllt zurück."
Erwähnen möchte ich, dass sich aus den Anlagen natürlich keine Preise für die Erweiterung des Versicherungsschutzes ergaben.