• Hallo Merisi218

    Meines Erachtens ist zu Deiner Ausgangsfrage eine entsprechende Regelung in den AGB‘s von TuiCruises zu finden. Demnach wird für die verbliebene Einzelperson ein Zuschlag von 80% fällig.

    Beste Grüße

    Katrin

  • Pooldeck 24 - Die Kreuzfahrspezialisten
  • Ja. Wenn diese zahlt übernimmt die Versicherung den Zuschlag von 80 Prozent.


    In den Versicherungsbedingungen steht ja in der Regel, dass man alles tun muss um da kosten so niedrig wie möglich zu halten. In dem Fall halt die Person stornieren.


    Wenn die Versicherung nicht zahlt, muss man den Aufschlag selbst zahlen.

  • Aber in der Regel musst du stornieren, TC will dann das Geld, auch was noch aussteht oder durch die geänderte Buchung Aufpreis ist, und du musst sehen, dass die Versicherung es an dich zurückzahlt! Die Versicherung zahlt Nix an TC!

  • Interessanter Fall.. ich hatte mal so einen Teilstorno und TC hat mir einen kleinen Betrag zurückgegeben.

    Letztendlich hat man dann halt ne Einzelkabine.

    Spannend finde ich die Frage wie das dann eine Rücktrittversicherung sieht (hatte ich damals nicht):

    A. Deinem Partner wird 50% der Reisekosten ersetzt, weil er ja die Reise nicht angetreten kann.

    B. Die Versicherung zahlt nicht weil ja die Kabine trotzdem benutzt wird und halt was kostet. Warum sollte sie eine Einzelkabine finanzieren ?

    Wenn ich ne Versicherung wäre würde ich Plan B folgen.. :-)

    Diverse MS Reisen seit 2015..

  • Ich habe schon - Verzeihung - soviele "Krumme und Lahme" auf dem Schiff gesehen und gesprochen, dass ich mich frage, wie die alle das Problem behandeln. Gehen die alle einfach ins Risiko?


    Ich glaube, dass viele einfach sowieso keine Reiseversicherung abschließen und das Problem beiseite schieben. Meistens geht es ja gut. Und mal ehrlich, das schlimmste, was (finanziell) passieren kann, ist, dass man für den bezahlten Reisepreis, den man sich hoffentlich sowieso leisten konnte, keinen adäquaten Gegenwert erhält. Das ist eher ein kleines Problem, wenn gravierende, gesundheitliche Probleme auftreten. Viel wichtiger finde ich da die Krankenversicherung auf Reisen und den eventuellen Rücktransport, die zusätzlich zu den ohnehin eingeplanten Reisekosten ein ungeplantes Loch ins Budget reißen können.

  • Es gibt Reiserücktrittskostenversicherungen, die den Mehrpreis für die Einzelkabine und den Einzelkabinenzuschlag bis zur Höhe der Stornokosten abdecken. So jedenfalls steht es in unseren Bedingungen für den Fall, dass eine versicherte Person die Reise nicht antreten kann.

  • Hallo Merisi218,


    ich hatte den gleichen Fall 2021 und die Versicherung hat sämtliche Stornokosten erstattet d.h. ich musste nur meinen Teil bezahlen.

    LG Tibby

  • An sich ist es doch ganz einfach, wie ich glaube: In den AGB steht, dass bei Teilstornierung die Tabelle der Stornokosten gilt, mindestens aber 80% des Reisepreises für die stornierende Person. Dieser Prozentsatz entspricht dem Einzelkabinenzuschlag. Wird kurz vor Reiseantritt storniert, ist die Entschädigung für TC sogar noch höher lt. Tabelle. TC erhält also immer mindestens den Preis für eine Einzelbelegung.
    Jetzt stellt sich (bei Vorhandensein einer Rücktrittsversicherung) nur noch die Frage, ob die Versicherung eintritt, also der Stornogrund vom Versicherungsschutz erfasst ist. Ist dies der Fall, erhält der teilnehmende Reisende (bzw. der stornierende Mitreisende) diesen Betrag erstattet. Für den teilnehmenden Reisenden bleibt es dann bei dem halben Kabinenpreis.

    Weiterhin schöne Urlaube

    Joachim:)

    Einmal editiert, zuletzt von Deck8 (15. August 2025 um 18:57) aus folgendem Grund: Korrektur Tippfehler

  • Ich habe schon - Verzeihung - soviele "Krumme und Lahme" auf dem Schiff gesehen und gesprochen, dass ich mich frage, wie die alle das Problem behandeln. Gehen die alle einfach ins Risiko?

    Ich zähle mich mal zu den Lahmen…
    Wir haben selbstverständlich auch seit Jahren eine Reiserücktrittversicherung, die auch bei Vorerkrankungen zahlt, allerdings nur wenn man wegen dieser in den letzten 6 Monaten nicht in Behandlung war (Routinechecks zählen nicht dazu). Und da meine Erkrankung wegen der ich nicht mehr gut laufen kann, nicht das Risiko birgt, dass ich deshalb ins Krankenhaus muss, sollte es bei allen sonstigen Stornogründen auch passen….

    Nächte an Bord...108 auf AIDA; 365 auf Mein Schiff…und noch immer nicht genug…

  • Für eine 2 Personenbuchung: Bei einer Teilstornierung zahlt man 80% des Reisepreises für die stornierte Person und unverändert 100% für die verbleibende Person, also 90% vom alten Reisepreis bzw. 180% vom Preis bei Doppelbelegung. Das ist am Ende das gleiche wie bei einer Einzelbuchung von Anfang an, kann man also so machen.

  • Für eine 2 Personenbuchung: Bei einer Teilstornierung zahlt man 80% des Reisepreises für die stornierte Person und unverändert 100% für die verbleibende Person, also 90% vom alten Reisepreis bzw. 180% vom Preis bei Doppelbelegung. Das ist am Ende das gleiche wie bei einer Einzelbuchung von Anfang an, kann man also so machen.

    Je nach Zeitpunkt der Stornierung können es auch 90% oder 95% sein (16 Tage vorher, No show). Die 80% sind der MINDESTbetrag laut AGB.

    Wäre aber egal, wenn die Rücktrittsversicherung eintritt.

    Weiterhin schöne Urlaube

    Joachim:)

  • Je nach Zeitpunkt der Stornierung können es auch 90% oder 95% sein (16 Tage vorher, No show). Die 80% sind der MINDESTbetrag laut AGB.

    Wäre aber egal, wenn die Rücktrittsversicherung eintritt.

    Ok, aber bis 2 Wochen vorher sind es immer 80%. Und bei einigen Rücktrittsversicherungen ist ein Teilstorno so nicht abgedeckt, da muss man dann ganz stornieren und keiner kann fahren.

  • Könnte man nicht theoretisch auch zunächst für eine Person buchen und dann (kurzfristig) die zweite Person dazu buchen?

    Klar müsste man dann im Auge behalten, wie gut die Reise gebucht ist und ob es von den Kapazitäten her möglich ist und die Ausflüge über TUI könnte man auch erst mal nur für eine Person buchen. Aber möglich wäre es doch auch.

    Viele Grüße

    Sandra

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    Full Metal Cruise XIII Part 2 8)

  • Wäre easy möglich … meiner persönlichen Meinung nach vor allem versicherungstechnisch fairer, wenn man vorher schon weiß es gibt ein großes Ausfallrisiko.

    Aber das muss jeder selbst für sich entscheiden will mir da kein Urteil anmaßen.

    Schon vorbei:

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  • Könnte man nicht theoretisch auch zunächst für eine Person buchen und dann (kurzfristig) die zweite Person dazu buchen?

    Klar müsste man dann im Auge behalten, wie gut die Reise gebucht ist und ob es von den Kapazitäten her möglich ist und die Ausflüge über TUI könnte man auch erst mal nur für eine Person buchen. Aber möglich wäre es doch auch.

    Wenn man eine zweite Person später dazu bucht, erfolgt die Umbuchung nach dem dann für die Kabine gültigen Tagespreis, kann also für beide viel teurer werden.

  • Wenn man eine zweite Person später dazu bucht, erfolgt die Umbuchung nach dem dann für die Kabine gültigen Tagespreis, kann also für beide viel teurer werden.

    Und ist manchmal wegen fehlender Rettungsmittel nicht möglich.

    3x Aura, 6x Bella, 3x Blu, 5x Cara, 4x Diva, 1x Luna, 9x Mar, 2x Sol, 3x Stella, 2x Vita, 3x Prima,1x Perla, 7x Nova, 2x Mein Schiff 2, 1x Mein Schiff 3, 1x Mein Schiff 4, 2x Mein Schiff 5, 2x Mein Schiff 6, 1x nMS 1, 1x MS Albatros, 2x Arosa, 1x Fluss mit ?, 1x MS Michail Scholochow, 2x MS Vista Star,1x Fluss Swiss Gloria, 1x MS Asara, 1x MS Antonia, 1x Viva Tiara, 1 x MS Amera, 1 x MS Adora, 2x MS Artania, 1x MS Annika, 1x MS Belvedere, 1x MS Dutch Grace, 1x MS Anna Katharina

  • Dritte Person ist oft wegen fehlender Rettungsmittel nicht buchbar das stimmt.

    Bei zweiter Person auf die Kabine buchen sicher kein Argument bzw. Quatsch weil das ja der Standard ist.

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