Hallo ihr Lieben,
hab da mal wieder eine Frage als Kreuzfahrtneuling zum Reisekrankenversicherungsschutz. Sollte man während der Reise plötzlich zum Schiffsarzt oder sogar das Schiffshospital in Anspruch nehmen müssen, wird das ja zunächst privat abgerechnet. Wir hatten uns damals bei unserer Buchung für das "Rundumsorglosversicherungspaket" (TUI Cruises Premiumschutz über die Hanse Merkur Versicherung) entschieden. Diese enthält natürlich auch eine Reisekrankenversicherung. Allerdings lese ich in den Bedingungen nur etwas von ambulanter bzw. stationärer Heilbehandlung im Ausland. Meine Frage mag jetzt vielleicht unlogisch klingen, aber schließt das evtl. (hoffentlich niemals notwendige) Behandlungen vom Schiffarzt mit ein, die ich dann rückwirkend bei der Hanse Merkur einreichen könnte oder ist dazu ein seperater Abschluss einer Auslandskrankenversicherung notwendig?
Sollte es dieses Posting bereits in ähnlicher Form geben, tut es mir leid. Ich hatte in der Suche keinen wirklich passenden Ordner dazu gefunden. Dann bitte verschieben.
Danke vorab für eure Antworten und einen schönen Sonntag!