Bei der Buchung einer Reise geht der Kunde mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag ein. Wenn der Kunde die Reise nach der Buchung storniert muss er Stornokosten bezahlen (oder die Reiserücktrittskostenversicherung). Egal von wem will der Veranstalter diese Kosten erstattet haben. Umgekehrt ist es aber so, dass der Kunde, bei Stornierung der Reise durch den Veranstalter, plötzlich da steht und keine Reise mehr hat.
Dafür wurde das BGH-Urteil gesprochen, damit auch der Kunde entschädigt wird. Eine Neubuchung ist hiervon nicht betroffen.
Das würde bedeuten wir erhalten eine Entschädigung für die abgesagte Reise? Auch wenn wir unsere Anzahlung zurückfordern und nichts neues buchen?
Verstehe ich das richtig?
Wo ist dieses Urteil zu finden?
