Was ich mich frage :
Warum sollte ich dafür verantwortlich sein ,wenn das Schiff zb nicht anlegen kann und ich deshalb nicht zusteigen kann .Ich bin ja wie verabredet zur richtiges Zeit am Startpunkt.Da müsste sich dann tui drum kümmern das ich zusteigen kann wenn ich wie gesagt alles richtig gemacht habe und wie vereinbart am gebuchten startpunkt bin
Ich würde meinen dass dies unter Punkt 5. Leistungsänderungen in den AGB enthalten ist, allerdings nicht explizit mit einem anderen Starthafen.
Vielleicht kann jemand mit Erfahrung darauf antworten, mir fallen jetzt spontan 2 Reisen dazu ein:
- MS 6 ca. Anfang Dezember 2017, Passagierwechsel in Kingston statt Motego Bay wegen Sturm
- MS 6 ca. Anfang Novemer 2022, Passagierwechsel in Dubai statt Doha wegen Fußball WM (Doha hat nur Touristen ins Land gelassen die ein Fußballspiel-Ticket hatten, dies aber sehr spät kommuniziert) - vielleicht kann man hier noch in den Rollcalls etwas nachlesen, zumindest von 2022
