Reiseversicherung - Zusatzschutz COVID-19

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,


    Ich hab jetzt eine neue Mitteilung bzgl. der Versicherung, die TUI Cruises für die Hanse Merkur anbietet.

    Wenn Ihr eine Zusatzversicherung, die auch Covid-19 abgedeckt buchen möchtet, habt ihr jetzt die Möglichkeit diese Zusatzversicherung im Meine Reise - Login zu buchen. Dafür geht Ihr bitte im Meine Reise - Login unter Buchungsdetails. Da könnt Ihr auf "Zum Corona-Zusatzschutz" klicken und werdet anschließend auf die Webseite von der Hanse Merkur weitergeleitet. Hier kann der Zusatzschutz abgeschlossen werden.

    Wichtig: Der Corona-Reiseschutz ist sofort bei Buchung abzuschließen, spätestens aber nach drei Werktagen. Nach dem 3. Werktag ist der Schutz noch abschließbar, es gilt nun aber eine Karenzzeit von 10 Tagen, in denen kein Versicherungsschutz besteht. Spätestens 30 Tage vor Reiseantritt muss der Corona-Reiseschutz gebucht werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

    Liebe Grüße
    Sophie Diehm

  • Pooldeck 24 - Die Kreuzfahrspezialisten
    • Offizieller Beitrag

    Hallo dominikahoi,


    gehe bitte auf "Buchungsdetails" und anschließend auf "Reisepreis".


    Wenn Du dann nach unten scrollst siehst Du den Punkt "Reiseversicherungen" und darunter findest Du den Zusatzschutz. :)


    Liebe Grüße

    Sophie

  • aber das funktioniert nur mit dem Zusatz wenn man ansonsten auch die Versicherung bei TC gebucht hat oder?

    • Offizieller Beitrag

    aber das funktioniert nur mit dem Zusatz wenn man ansonsten auch die Versicherung bei TC gebucht hat oder?

    Laut den Informationen, die auf der Homepage der Hanse Merkur hinterlegt sind, kann die Verischung nur abgeschlossen werden, wenn bereits eine Versicherung über die Hanse Merkur abgeschlossen wurde.


    wie ist es denn bei TUI-Card Inhabern, ist es dort mitversichert oder muss man es zusätzlich absichern?

    Für alle, die wissen möchten, ob die Versicherung der TUI Card auch bei einem positiven Corona-Test greift, haben wir folgende Antwort von der TUI Card Infoline erhalten:


    "ja, ein positiver Corona-Test (unabhängig von der Ausprägung der Symptome) gilt als unerwartet, schwere Erkrankung. D. h. die Reiseversicherung der TUI CARD würde in einem Stornofall leisten. Unter dem eingefügten Link zur Homepage der MdT ( Makler der Touristik) finden Sie alle relevanten Fragen rund um das Thema Reiseversicherung und COVID-19.


    www. mdt-versicherung.de/informationen-covid-19/ "


    Liebe Grüße

    Sophie

  • Hallo zusammen


    jeder, der eine Ganzjahres-Reiserücktritt Versicherung hat, sollte sich dort nach einem Zusatztarif Covid erkündigen.

    Wir haben z.B. eine bei der ERV bzw. jetzt Ergo.

    Dort kostet der Zusatzschutz Corona pro Reise für alle Reiseteilnehmer zusammen 4€ (mit SB) bzw 5€ (ohne SB)

    VG

    Katja

    Motto: Nach der Reise ist vor der Reise.....
    gebucht:

    31.01.-23.02.2024 MS Amadea Phoenix rund um Südamerika (Lima bis Buenos Aires)

    25.08.-22.09.2022 MS1 HH-NewYork und Neuengland/Kanada

    schon vorbei, aber schöne Erinnerungen bleiben:

    12.09.-19.09.2021 AMA Lucia Stella Donau Flusskreuzfahrt (nach 3 abgesagten Hochsee Touren)

    09.2019 - MS2 neu Mittelmeer mit Salerno // 03.2019 - MS3 Vietnam mit Hong Kong // 06/07.2018 - MS3 Nordland mit Spitzbergen und Island

    09/10.2017 - MS3 Mittelmeer mit Lissabon // 07.2014 MS2 Ostsee Baltikum //

    07.2011 Aida blu Norwegen // 05.2008 Aida vita östl. Mittelmeer // 09.2006 Aida vita west.Mittelmeer

  • Danke vielmals Kati22 :thumbup:gut zu wissen...bei der Ergo sind wir nämlich auch.

    Vielleicht klappt es doch nochmal mit einer Reise dieses Jahr :/;)

  • Stellenanzeige von Pooldeck 24
  • Gabriele73

    Ich habe dies mit meiner Versicherung beim ADAC besprochen. Wir haben dort eine Reiserücktrittversicherung mit Reiseabbruch abgeschlossen.


    Hier sind lt. Angabe vom ADAC 500,00 € pro Person für evtl. Quarantäne mitversichert. Ebenfalls wäre ein zusätzlicher Test versichert, damit die Quarantäne abgekürzt werden könnte.


    Ich hoffe ich konnte Dir ein bischen helfen.


    Liebe Grüße

    Lisa


    Mein Schiff 2 - Westliches Mittelmeer mit Valencia - 15. August bis 25. August 2024


    Mein Schiff 2 - Mittelmeer mit Solerno - 25. 08. bis 03.09.2023

    Mein Schiff 2 - Mittelmeer mit Solerno - 15.08. bis 24.08.2022
    Mein Schiff 2 - Mittelmeer mit Ibiza - 23. August bis 2. September 2021

    Mein Schiff 1 - Jamaika bis Mallorca - 05.04.2021 bis 21.04.2021 - Corona

    Mein Schiff 2 - Blaue Reise Panoramafahrt 1 Hamburg/Hamburg - 11.09.2020 bis 18.09.2020

    Mein Schiff 6 - Hamburg bis Mallorca - 8. September bis 20. September 2020 - Corona

    Mein Schiff 6 - Kreta bis Mallorca - 19. April bis 29. April 2020 - Corona

    Mein Schiff 4 - Hamburg bis Mallorca - 14. September bis 24. September 2019

    Mein Schiff 5 - Mittelmeer mit Valencia - 22. April bis 2. Mai 2018
    Mein Schiff 3 - westliches Mittelmeer mit Ibiza - 2. bis 12. September 2016
    Mein Schiff 1 - westliches Mittelmeer mit Barcelona (Flitterwochen Teil 2) - 6. bis 16. April 2013
    Mein Schiff 1 - Kanaren mit Casablanca (Flitterwochen) - 9. bis 16. März 2012

  • Danke WSP10 !


    Wir haben eine Jahrespolice bei der Ergo, die man auch um einen Corona-Zusatzschutz erweitern kann. Aber ein Quarantänefall wäre dadurch nicht abgedeckt.


    TC bietet wohl eine Zusatzversicherung der Hanse Merkur an, aber da gibt es widersprüchliche Aussagen zum Thema Quarantäne.

  • Hallo Gabriele,


    wenn du keinen positiven Test bekommen hast, aber trotzdem z. B. als Kontaktperson eines positiv Getesteten behördlich angeordnet in Quarantäne musst, ist dies leider auch in den mir bekannten Covid-19-Zusatzversicherungen ausgeschlossen. So auch bei der ERGO.

    Es kommt also darauf an, was du als "Quarantänefall" meinst.
    Wenn du selber den positiven Test bekommst, und in Quarantäne kommst, werden die Reisekosten nach den Bedingungen des Hauptvertrages storniert. Mit Selbstbeteiligung entstehen somit natürlich auch Stornokosten, z. B. bei der Reisecard Gold (Mastercard HVB mit ERGO) 20% bzw. mind. 100 €.
    Bei Verträgen ohne Selbstbeteiligung + Covid-19-Zusatzversicherung wird dann natürlich voll zurückerstattet.
    Eine besondere Rolle spielen nochmal Angehörige bzw. Risikopersonen in deinem Umfeld. Wenn z. B. Mutter/Vater oder Kinder in deinem Haushalt erkranken, du selbst aber gesund bist, ist das bei der ERGO auch ein versichertes Ereignis.

    Wirst du am Reiseziel positiv getestet, leistet die Reiseabbruchversicherung und tritt z. B. bei der ERGO auch für Mehrkosten der Rückreise bzw. des längeren Aufenthaltes ein.

    Gleiches wieder auch hier, bist du wegen Ausreiseverbot oder Quarantäne am Zielort "gefangen" und musst unplanmäßig dort bleiben, ohne selbst positiv getestet zu sein, bleibst du leider auf den Kosten sitzen.


    Musst du die Reise abbrechen, weil z. B. eine deiner Risikopersonen zuhause an schwer erkrankt ist (mit Zusatz auch Covid-19), leistet die Reiseabbruchversicherung.

    Für die Gesundheitskosten ist die Auslandskrankenversicherung zuständig. Da ggf. auch mal schauen, was da zu Pandemien und Risikogebieten steht.

    Als Fazit: Nachweis ist hier immer der positive (PCR-)Test auf SARS-CoV-2, kein Antikörpertest, keine Fiebermessung und keine sonstige behördliche Anordnung oder Verbot der Ein-/Ausreise.

    Quelle: z. B. www(punkt)reiseversicherung(punkt)de/de/service/corona-virus.html (ERGO)

    2015/02 Mein Schiff 1 - Südliche und Nördliche Karibik

    2016/03 Mein Schiff 3 - Nördliche und Südliche Karibik

    2016/12 Mein Schiff 2 - Kanaren mit Madeira

    2017/09 Mein Schiff 5 - Westliches Mittelmeer

    2019/03 Mein Schiff 6 - Mittelamerika

    2022/09 Adriatic Sky (Phoenix) - Kroatische Küste - Split - Dubrovnik - Split

    2023/05 Mein Schiff 6 - Ostsee mit Helsinki und Danzig

  • wobei heute Morgen im Radio die Aussage kam: wer aus einem Risikogebiet zurückkommt und in Quarantäne muss (die neue Regelung) muss dies auf behördliche Anordnung tun und braucht deshalb keinen Urlaub zu nehmen und bekommt sein Gehalt weiter....


    ich kanns nicht glauben.....

  • Das hat doch aber nichts mit einer Reiseversicherung zu tun, um die es hier geht.

    2015/02 Mein Schiff 1 - Südliche und Nördliche Karibik

    2016/03 Mein Schiff 3 - Nördliche und Südliche Karibik

    2016/12 Mein Schiff 2 - Kanaren mit Madeira

    2017/09 Mein Schiff 5 - Westliches Mittelmeer

    2019/03 Mein Schiff 6 - Mittelamerika

    2022/09 Adriatic Sky (Phoenix) - Kroatische Küste - Split - Dubrovnik - Split

    2023/05 Mein Schiff 6 - Ostsee mit Helsinki und Danzig

  • schon, wenn es eine behördlich Anordnung ist bin ich mir nicht sicher dass die Versicherung das einfach Ausschließen kann...., das ist ja der Unterschied zu der jetzigen Quarantäneregel

    Bei der Regelung, die Du meinst, geht es um Reiserückkehrer aus Risikogebieten .

    Ich komme ja aus keinem Risikogebiet, ich bin noch nicht mal Reiserückkehrer.


    Mir geht es um folgendes Szenario:

    Ein paar Tage vor der Reise kriegt man die Mitteilung, dass Kind A (oder ggf.die ganze Familie) in Quarantäne muss, weil ein Lehrer oder ein Mitschüler an Corona erkrankt ist.


    Und dann?

    Greift dann die Versicherung, die TC aktuell anbietet?

  • wobei heute Morgen im Radio die Aussage kam: wer aus einem Risikogebiet zurückkommt und in Quarantäne muss (die neue Regelung) muss dies auf behördliche Anordnung tun und braucht deshalb keinen Urlaub zu nehmen und bekommt sein Gehalt weiter....


    ich kanns nicht glauben.....

    OT:
    Das gilt aber nur, wenn es während meiner Reise zum Risikogebiet wird.

    Dann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung gem § 616 BGB, weil ich nicht schuldhaft gehandelt habe.

    Der Arbeitgeber kann sich gem. § 56 Abs. 5 IfSG dies erstatten lassen.

    Reise ich wissentlich ins Risikogebiet, habe ich diesen Anspruch nicht.

    www(punkt)haufe(punkt)de/personal/arbeitsrecht/urlaub-im-risikogebiet-trotz-bestehender-reisewarnung_76_520356.html


    Heisst also bei den meisten Ferienreiserückkehrern jetzt sind das höchstens mal ein paar Tage, die sich der Arbeitgeber erstatten lassen konnte. Wer nach Reisewarnung nach Malle oder Kroatien reist, zurückkehrt und in Quarantäne geht, muss sowohl den etwaigen Test frühestens nach 5 Tagen bezahlen und hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.


    Das mögen die Gewerkschaften anders sehen, aber bisher war es so, es ist nichts anderes gültig und wäre auch nur möglich, wenn die Ministerpräsidenten sich heute auf eine Erstattungspflicht nach IfSG für solche Fälle einigen. Halte ich aber für unwahrscheinlich. Eher behält man die Testpflicht bei.

    www(punkt)berliner-zeitung(punkt)de/mensch-metropole/arbeitgeber-verband-wer-in-ein-risikogebiet-reist-erhaelt-in-der-zeit-der-quarantaene-keinen-lohn-li.101011

    2015/02 Mein Schiff 1 - Südliche und Nördliche Karibik

    2016/03 Mein Schiff 3 - Nördliche und Südliche Karibik

    2016/12 Mein Schiff 2 - Kanaren mit Madeira

    2017/09 Mein Schiff 5 - Westliches Mittelmeer

    2019/03 Mein Schiff 6 - Mittelamerika

    2022/09 Adriatic Sky (Phoenix) - Kroatische Küste - Split - Dubrovnik - Split

    2023/05 Mein Schiff 6 - Ostsee mit Helsinki und Danzig

    Einmal editiert, zuletzt von Partypapst ()

  • schon, wenn es eine behördlich Anordnung ist bin ich mir nicht sicher dass die Versicherung das einfach Ausschließen kann...., das ist ja der Unterschied zu der jetzigen Quarantäneregel

    In deinem Fall geht es um keine Versicherung, sondern um Entgeltfortzahlung gem BGB § 616.
    Der Streitpunkt ist da ein völlig anderer.

    Die Versicherungsbedingungen mit Ausschluss der Leistungen bei behördlich angeordneter Quarantäne ohne positiven PCR-Test habe ich ja akzeptiert. Da gibt's kein rütteln.
    Da habe ich keinen Interpretationsspielraum wie zwischen BGB/IfSG im Arbeitsrecht, um den es bei deinem Problem geht.

    2015/02 Mein Schiff 1 - Südliche und Nördliche Karibik

    2016/03 Mein Schiff 3 - Nördliche und Südliche Karibik

    2016/12 Mein Schiff 2 - Kanaren mit Madeira

    2017/09 Mein Schiff 5 - Westliches Mittelmeer

    2019/03 Mein Schiff 6 - Mittelamerika

    2022/09 Adriatic Sky (Phoenix) - Kroatische Küste - Split - Dubrovnik - Split

    2023/05 Mein Schiff 6 - Ostsee mit Helsinki und Danzig

  • ...

    Mir geht es um folgendes Szenario:

    Ein paar Tage vor der Reise kriegt man die Mitteilung, dass Kind A (oder ggf.die ganze Familie) in Quarantäne muss, weil ein Lehrer oder ein Mitschüler an Corona erkrankt ist.


    Und dann?

    Greift dann die Versicherung, die TC aktuell anbietet?

    Bei der ERGO, leider nein. Bei der MDT (TUI Card) wohl auch nicht, wie ich dort gelesen habe.
    Bei der Hanse-Merkur bin ich mir nicht sicher, das klingt aber so, als ob das versichert wäre.

    "Welche Ereignisse sind versichert? Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund

    - eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder


    - am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird."


    Quelle: m. hmrv. de/documents/168711/871807/Corona-Schutz_Leistungsbeschreibung.pdf/06c178ee-6f15-23f2-810b-6976df4196c6

    2015/02 Mein Schiff 1 - Südliche und Nördliche Karibik

    2016/03 Mein Schiff 3 - Nördliche und Südliche Karibik

    2016/12 Mein Schiff 2 - Kanaren mit Madeira

    2017/09 Mein Schiff 5 - Westliches Mittelmeer

    2019/03 Mein Schiff 6 - Mittelamerika

    2022/09 Adriatic Sky (Phoenix) - Kroatische Küste - Split - Dubrovnik - Split

    2023/05 Mein Schiff 6 - Ostsee mit Helsinki und Danzig

  • Stellenanzeige von Pooldeck 24