Versicherung Arztkosten an Bord und in den Häfen

  • Pooldeck 24 - Die Kreuzfahrspezialisten
  • Günstig 8| 8| 8| ...soviele zahle ich nichtmal für meine Jahresversicherung und all das was du hast ist da auch dabei....die Versicherungen zur Reise sind meistens nicht die günstigsten, aber solange sie gebucht werden...falls du öfters verreist, macht auf alle Fälle eine Jahresversicherung Sinn

    Das ist kein Einzelfall. Die Versicherungen wären fast alle pleite wenn es solche Leute nicht gäbe. Ist wie eine Hochwasserversicherung in der Sahara. :D

  • >300€ finde ich auch sehr sportlich.

    Wir fahren z.B. 3x im Jahr in den Urlaub, das wären dann ja schon mal knapp 1000€ für Versicherungen. Gerade wenn man bedenkt, dass es um keine wirklich existenzbedrohenden Schäden geht (gehen sollte). Am Ende des Tages wird immer der Versicherer derjenige sein, der daran sehr gut verdient.

    Anders sieht es natürlich bei z.B. BU oder privater Haftpflicht aus, da im Fall der Fälle wirklich existenzbedrohend.

  • Die gesetzliche übernimmt nur einen Teil. Bist Du privat versichert, wird alles übernommen, läuft dann aber gegen Deine BRE.

    Hast Du eine KK, in der eine Auslandskrankenversicherung enthalten ist, übernimmt diese den Anteil, den die Gesetzliche nicht abdeckt.

    Ich habe jetzt eine bei der HUK. Kostet € 14,80 im Jahr und damit ist alles abgedeckt!

    Das die PKV alles übernimmt,kann man nicht so pauschal sagen. Wir sind auch teilweise privat versichert (zu 50 %, Beamtentarif) und die PKV hat nur einen Teil von der Hälfte der Behandlungskosten übernommen.

  • Das die PKV alles übernimmt,kann man nicht so pauschal sagen. Wir sind auch teilweise privat versichert (zu 50 %, Beamtentarif) und die PKV hat nur einen Teil von der Hälfte der Behandlungskosten übernommen.

    s mein Post #39, so ist das; sog. Beamtentarife sind meist an das jeweilige Beihilferecht angelehnt

  • Wir haben mit unserer Reiseversicherung

    über die KK noch keine Probleme

    gehabt.

    http://www.pooldeck24.de


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  • Hallo Zusammen, es ist verständlich, dass jeder unterschiedliche Erfahrungen mit Versicherungen gemacht hat. Hier insbesondere Reiseversicherungen, die einen im Bedarfsfall absichern, denn Arzt- und Krankenhauskosten können ganz schön hoch sein. Wenn dann evtl. noch Bergungskosten und/oder Transportkosten dazukommen, wird das richtig heftig.

    Aber, es gibt viele Versicherungen (Leistungsträger) und noch viel mehr unterschiedliche Versicherungsverträge (im Fachjargon: Versicherungstarife), so dass sich da nichts verallgemeinern lässt. Man sollte hier auch Berücksichtigen ob es sich um eine Zusatzversicherung bei der GKV oder Beamtenversicherung handelt oder um eine unabhängige Versicherung. Bei privat Versicherten (Selbständigen) kommt es sehr auf den einzelnen Vertrag an. Versicherungen über die Kreditkarte sind nicht selten an Bedingungen geknüpft (z. B. Einsatz der Karte).

    Es kommt auch immer auf die individuellen Bedürfnisse an, und was einem die Absicherung von Risiken Wert ist. Wer nie ins Ausland fährt, braucht auch keine Auslandsversicherungen.

  • …dankeschön :) .

    Wir haben schon eine Reiserücktrottsversicherung und Abbruchversicherung abgeschlossen. Gibt ja diese auch mit Auslandskrankenschutz, haben wir nun nicht. Geh ich recht in der Annahme, dass die Gesetztlichen Krankenkassen so einen Schutz nicht bieten? Wo schließt man sowas sonst ab?

    Wir haben bei einem grossen deutschen Automobilclub die Auslandskrankenversicherung für einen geringen Jahresbeitrag (im niedrigen zweistelligen Bereich) abgeschlossen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Behandlung an Bord nicht. Und eine Behandlung an Bord ist sehr teuer.

  • Wir haben bei einem grossen deutschen Automobilclub die Auslandskrankenversicherung für einen geringen Jahresbeitrag (im niedrigen zweistelligen Bereich) abgeschlossen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Behandlung an Bord nicht. Und eine Behandlung an Bord ist sehr teuer.

    Die GKV zahlt einen Teil der Behandlungskosten (der auch bei einer Behandlung in Deutschland fällig ist). Mehrfach aus eigener Erfahrung erlebt.

    Meine Reisen

    Spoiler anzeigen

    09/16 MS1 FMC IV

    09/18 MS3 FMC VII

    04/19 MS6 FMC VIII

    09/20 MS1 Blaue Reise - Panoramafahrt 4

    10/20 MS2 Blaue Reise 2

    06/21 MS6 Blaue Reise ab Hamburg 1

    08/21 MS6 Blaue Reise - Schwedische Küste 1

    10/21 MS1 Ganz große Freiheit - Norwegische Küste 3

    12/21 MS6 Dubai mit Oman

    05/22 MS1 Kurzreise mit Danzig

    06/22 MS3 FMC IX

    07/22 MS4 Norwegen mit Nordkap & Geirangerfjord II

    10/22 MS3 Mallorca bis Bremerhaven

    02/23 MS <3 Azoren

    09/23 MS4 FMC X.I/II

    10/23 MS2 Östliches Mittelmeer bis Doha

    04/24 MS3 Westeuropa mit Rotterdam

    06/24 MS7 Taufreise

    07/24 MS3 Großbritannien mit Liverpool

    09/24 MS3 FMC XI.I

    10/24 MS4 Transozean mit Kapstadt

    07/25 MS1 Sommerträume in der Ostsee

    09/25 MS3 FMC XII.I/II

    10/25 Relax Italiens Sonnenseiten

    10/26 MS6 FMC XIII.I/II

    08/27 MS6 FMC XIV.I/II

    12/27 MS2 Westküste Europas und Kanaren

  • Die GKV zahlt einen Teil der Behandlungskosten (der auch bei einer Behandlung in Deutschland fällig ist). Mehrfach aus eigener Erfahrung erlebt.

    Dieser eine Teil der Behandlungskosten umfasst nur den einfachen Kassenabrechnungssatz und mit dem günstigsten verschreibungspflichtigem Medikamentenpreis. Und auch nur bei Schiffsreisen in europäischen Seegebieten, außerhalb davon gibt es von der GKV gar nix.

    Da das Bordhospital mit der GOÄ für Privatpatienten abrechnet sind Höchstsätze für den Gebührenrahmen von bis zu 3,5-fach ohne Bindung im Ausland möglich.

    VG

    Caribbean

  • Dieser eine Teil der Behandlungskosten umfasst nur den einfachen Kassenabrechnungssatz und mit dem günstigsten verschreibungspflichtigem Medikamentenpreis. Und auch nur bei Schiffsreisen in europäischen Seegebieten, außerhalb davon gibt es von der GKV gar nix.

    Da das Bordhospital mit der GOÄ für Privatpatienten abrechnet sind Höchstsätze für den Gebührenrahmen von bis zu 3,5-fach ohne Bindung im Ausland möglich.

    VG

    Caribbean

    3,5 nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Begründung. Ansonsten liegt der Höchstsatz wie in der PKV bei 2,3

  • 3,5 nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Begründung. Ansonsten liegt der Höchstsatz wie in der PKV bei 2,3

    Ein Beispiel: Eine Mitreisende hatte den Arzt aufgesucht wegen Grippesymptomen. Untersuchung, Coronatest, Grippostat und ein weiteres Medikament ausgehändigt. Rechnung lautete auf 455,- Euro.

  • Dieser eine Teil der Behandlungskosten umfasst nur den einfachen Kassenabrechnungssatz und mit dem günstigsten verschreibungspflichtigem Medikamentenpreis. Und auch nur bei Schiffsreisen in europäischen Seegebieten, außerhalb davon gibt es von der GKV gar nix.

    Da das Bordhospital mit der GOÄ für Privatpatienten abrechnet sind Höchstsätze für den Gebührenrahmen von bis zu 3,5-fach ohne Bindung im Ausland möglich.

    VG

    Caribbean

    Das ist nicht richtig, wir haben von unserer Dubaitour auch von der GKV zurück bekommen.

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    06/21 MS6 Blaue Reise ab Hamburg 1

    08/21 MS6 Blaue Reise - Schwedische Küste 1

    10/21 MS1 Ganz große Freiheit - Norwegische Küste 3

    12/21 MS6 Dubai mit Oman

    05/22 MS1 Kurzreise mit Danzig

    06/22 MS3 FMC IX

    07/22 MS4 Norwegen mit Nordkap & Geirangerfjord II

    10/22 MS3 Mallorca bis Bremerhaven

    02/23 MS <3 Azoren

    09/23 MS4 FMC X.I/II

    10/23 MS2 Östliches Mittelmeer bis Doha

    04/24 MS3 Westeuropa mit Rotterdam

    06/24 MS7 Taufreise

    07/24 MS3 Großbritannien mit Liverpool

    09/24 MS3 FMC XI.I

    10/24 MS4 Transozean mit Kapstadt

    07/25 MS1 Sommerträume in der Ostsee

    09/25 MS3 FMC XII.I/II

    10/25 Relax Italiens Sonnenseiten

    10/26 MS6 FMC XIII.I/II

    08/27 MS6 FMC XIV.I/II

    12/27 MS2 Westküste Europas und Kanaren

  • Die Abrechnung im Bordhospital unterliegt nicht der GOÄ, das Schiff fährt unter maltesischer Flagge und die können abrechnen wie sie wollen, siehe Bericht #76!

  • …dankeschön :) .

    Wir haben schon eine Reiserücktrottsversicherung und Abbruchversicherung abgeschlossen. Gibt ja diese auch mit Auslandskrankenschutz, haben wir nun nicht. Geh ich recht in der Annahme, dass die Gesetztlichen Krankenkassen so einen Schutz nicht bieten? Wo schließt man sowas sonst ab?

    Eine Auslandskrankenversicherung ist unerläßlich, wenn man ins Ausland reist.

    Mein Vater ist auf den Kapverden schwer gestürzt und hatte ein Schädelhirntrauma. Er wurde nach Gran Canaria ausgeflogen und von dort ein paar Tage später nach Deutschland. Die Kosten, die dabei entstanden sind waren mehrere 10.000 €. Die Versicherung hat alles übernommen. Das kann man garnicht selbst aufbringen. Und die Versicherung ist für ein paar Euro zu haben.....also ganz wichtig!!!!

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    342 Nächte auf dem Schiff *sehnsucht*    25x Mein Schiff, 9x Aida, 1 x NCL, 1x Phönix, 1x Phönix Fluss

    Einmal editiert, zuletzt von anke64 (4. Juli 2024 um 15:19)

  • nochmal: auf Schiffen gilt keine GOÄ incl deren Sätzen, da gilt die "freie Vereinbarung", die Du akzeptierst, wenn Du den Bordarzt besuchst. Alles ist an Bord auch ungleich teurer zu beschaffen (zB Medikamente) und kann nicht immer "verbraucht" werden, Geräte können nicht wie an Land regelmäßig ausgelastet werden, kurzum: die Vorhaltekosten sind hoch. Also vergesst doch bitte (fast) alles, was an Land so gilt.

    Und die Dt. Kassen sind nicht verpflichtet, bei einer Privatärztlichen Liquidation an Bord eines Schiffes auch nur einen einzigen Cent zu zahlen, da fehlt es an entsprechenden Abkommen UND vorheriger Anfrage mit evtl Zusage. Zuschußfälle sind "Ausnahmen ohne Präjudiz".

    Es bleibt Jedem überlassen, ob er sich für Krankheitskosten an Bord, für evtl Rücktransport wie auch für Reiseabbruch versichert. Für die finanziellen Folgen der genannten Fälle muss er aufkommen - mit oder ohne Versicherung.