Verhalten von Reedereien

  • Pooldeck 24 - Die Kreuzfahrspezialisten
  • Das ist alles richtig. Allerdings korrekterweise muss man sagen das man nicht 100% der Anzahlung zurück erhält, falls man im Rahmen der Kreuzfahrtbuchung ein Versicherungspaket mitgebucht hat. Die Kosten für die Versicherung sind dann weg. Aber so funktionieren Versicherungen nunmal.

    Zu zahlst eine Prämie, im Schadensfall tritt die Versicherung mit den vereinbarten Leistungen ein. Tritt kein Schaden ein, erhält man die Präme natürlich nicht zurück. Das wäre schön, denn dann würde ich z.B. jeden Monat über 600€ für meine Krankenversicherung zurück bekommen, die ich kaum bis gar nicht in Anspruch nehme. Aber so funktioniert das System leider nicht.

    Ich weiß es nur von TUI Cruises. Wird eine Kreuzfahrt durch TUI Cruises storniert, aus welchen Gründen auch immer (Corona, Verchartert, keine Ahnung... Schiff kaputt usw.), erhält man entweder seine Anzahlung (TUI Cruises nennt das "Reiseguthaben") in voller Höhe zurück, abzüglich einer möglicherweise mitgebuchten Versicherung, oder man bekommt 10% Rabatt gewährt auf die nächste Kreuzfahrtbuchung.

    Nimmt man die 10% in Anspruch, wird die bereits geleistete Anzahlung mit der neuen Buchung verrechnet.

    Konkret sieht das z.B. so aus: Ich hatte eine Kreuzfahrt gebucht, für 3.542,20€.

    Die wurde wegen Corona storniert. Daraufhin hatte ich eine neue Kreuzfahrt gebucht, für 4.142,20€.

    Durch 10% Rabatt und die Verrechung der bereits geleisteten Anzahlung wurden aus den 4.142,20€ dann 2.883,43€.

    Hätte ich das nicht gemacht, hätte ich die Anzahlung in Höhe von 1.068,55€ abzüglich 214,00€ Versicherung, also 854,55€ zurück erhalten.

    Das heißt, ist hatte 409,78€ mehr gezahlt für die neue Kreuzfahrt wie ich für die stornierte Kreuzfahrt gezahlt hätte.

    Dafür waren es zwei Nächte mehr und die Versicherung in Höhe von 214,00€ habe ich natürlich auch zweimal gezahlt.

    Also habe ich für die eigentliche Kreuzfahrt nur 195,78€ draufgezahlt.

    Ich sehe nicht wo da irgendein Problem sein soll. Oder wo der Gesetzgeber da regulierend eingreifen sollte.

    Hat man Flüge selber gebucht und muss die wieder stornieren, ist das eigenes Risiko. Man hätte ja alternativ das An-/Abreise-Paket mitbuchen können und im Fall einer Stornierung keine Stornogebühren bezahlen müssen.

    Und ob man alle Einreisebestimmungen erfüllt, obliegt auch jedem Reisenden selber. Es ist deine Aufgabe alle zu einer Einreise notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, Unterlagen vorzulegen, Ausweis/Reisepass vorzulegen usw.

    Urlaubsbeantragungen/-genehmigungen usw. sind auch jedermanns eigenes Problem.

    Mit einem iranischen Stempel im Reisepass ist eine Einreise in die USA schlicht nicht möglich. Das weiß man auch vorher schon.

    Und TUI Cruises ist nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage die individuellen Voraussetzungen und Bestimmungen jedes einzelnen Gastes vor Reiseantritt zu prüfen. Die sagen lediglich grob was notwendig ist und das zu prüfen/erledigen ist deine Aufgabe und Verantwortung.

    z.B. ist dein Reisepass abgelaufen. Wenn du das nicht bemerkst, es dir egal ist oder du dich nicht darum kümmerst rechtzeitig einen neuen zu beantragen, wirst du nicht aufs Schiff gelassen. So einfach ist das.

    Aber nochmal, wird eine Kreuzfahrt aus nicht selber verschuldeten Gründen einseitig von der Reederei storniert, bekommt man sein Geld zurück. Punkt.

    Keine Arme, keine Kekse. Da gibt es nichts das man noch verbessern müsste.

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    7 Mal editiert, zuletzt von KnolleJupp (21. März 2024 um 11:52)

  • Also ohne mich auf eine Seite zu schlagen: für mich macht's schon einen Unterschied wenn ich eine Versicherung für eine bestimmte Reise direkt über den Veranstalter mitbuche und dieser dann die Reise storniert. Das entspräche, meinem Gefühl nach (!), einem kompletten Paket...

  • Zu zahlst eine Prämie, im Schadensfall tritt die Versicherung mit den vereinbarten Leistungen ein. Tritt kein Schaden ein, erhält man die Präme natürlich nicht zurück.

    Nur, dass in diesem Fall der Schaden gar nicht eintreten konnte. Und wenn eine Reederei die Versicherung vermittelt (und, so mutmasse ich jetzt mal, daran auch nochmal verdient) und dann die Reise absagt, sollte sie dafür auch einspringen. Meine Meinung.

    Zitat

    Das wäre schön, denn dann würde ich z.B. jeden Monat über 500€ für meine Krankenversicherung zurück bekommen, die ich kaum bis gar nicht in Anspruch nehme. Aber so funktioniert das System leider nicht.

    Bei privaten Krankenversicherungen ist das durchaus ein wenig so.

  • Also ohne mich auf eine Seite zu schlagen: für mich macht's schon einen Unterschied wenn ich eine Versicherung für eine bestimmte Reise direkt über den Veranstalter mitbuche und dieser dann die Reise storniert. Das entspräche, meinem Gefühl nach (!), einem kompletten Paket...

    Vielleicht hilft dieser Gedanke: Bis zur Stornierung warst du versicherungstechnisch abgedeckt. Hättest du im Zeitraum zwischen Buchung und Stornierung durch die Reederei einen "Versicherungsfall", würde diese ja greifen. Also hast du diese Leistung bezogen.

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  • Klar ist das irgendwie doof, aber was die Versicherungspakete angeht, so tritt TUI Cruises nur als Vermittler auf. Die Versicherung schließt du im Falle einer Buchung über TUI Cruises bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG ab.

    Und bei Versicherungen ist es halt üblich und normal das man eine Prämie zahlt und diese nicht zurück erhält, falls der Versicherungsfall nicht eintritt.

    Auf diese Weise verdienen Versicherungen ihr Geld. Im Fall das eine versicherte Leistung fällig wird, zahlt die Versicherung in der Regel weit mehr als die Höhe deiner gezahlten Prämie. Das wird dann von den Personen finanziert, die eine Versicherung abschließen und keine Leistungen abrufen.

    Und bis zur Stornierung greift ja die Versicherung im Fall der Fälle. Diesen Schutz hast du ja bezahlt.

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  • Vielleicht hilft dieser Gedanke: Bis zur Stornierung warst du versicherungstechnisch abgedeckt. Hättest du im Zeitraum zwischen Buchung und Stornierung durch die Reederei einen "Versicherungsfall", würde diese ja greifen. Also hast du diese Leistung bezogen.

    So gesehen... einleuchtend.

    Trotzdem würde ich mir wahrscheinlich in so einem Fall Kulanz wünschen...

    Schließlich fällt der (meist nicht mehr verschiebbare) Urlaub ja flach (auf die schnelle mal etwas gleichwertiges zu finden ist schier unmöglich)

  • Natürlich ... man kann immer, wie man bei uns sagt, "s'Fünfer und Weggli" fordern oder sich wünschen (also: den Fünfer-Rappen und das Brötchen) ...

    Und ich gehe davon aus, dass in den Allgemeinen Bedingungen, welche wir alle selbstverständlich auswendig gelernt haben, ein entsprechender Passus eingebaut ist, dass sich die Reederei eine Stornierung der Reise vorbehält ... ;)

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  • Es reicht allerdings auch aus, die RRV bis 30 Tage vor Abreise abzuschließen, nicht bereits bei der Buchung. Bis dahin wäre zum Bsp. eine Absage wegen Vollcharter schon durch und abgewickelt (wobei das ja nur sehr selten vorkommt).

    Wir haben eh - wie sicherlich viele hier - eine durchlaufende Jahrespolice.

    Aber darum geht es ja hier nur am Rande. Die Eingangsfrage vom Ersteller ders Threads wurde ja nun hinreichend beleuchtet.

  • Das ist ja wohl selbstverständlich.

    Ja, eben! Daher verstehe ich nicht, dass Charles moniert, dass TC nicht "dieselben Kosten" erstattet, wenn TC die Reise "ohne Grund" storniert/absagt.

    Ich denke aber, zu diesem Thema ist alles gesagt.

  • Bei mir ist es so das ich z.B. keine Auslands-Krankenversicherung habe. Obwohl die tatsächlich nicht teuer wäre. Muss ich vielleicht doch mal abschließen.

    Weil ich mich nicht oft im Ausland aufhalte und wenn dann nur kurz. (Wohne in Grenznähe).

    Also buche ich bei TUI Cruises das größte Versicherungspaket ohne Selbstbeteiligung. Da ist praktisch alles drin was u.U. notwendig werden könnte.

    Wenn ich alle zwei Jahre mal eine Kreuzfahrt mache, geht das preislich schon in Ordnung.

    Ich habe erst vier Kreuzfahrten gemacht. Für nächstes Jahr ist aber bereits eine weitere fest gebucht.

    Da habe ich bisher viermal das Versicherungspaket mitgebucht, mitbezahlt und bisher nicht in Anspruch nehmen müssen. Habe ich also bezahlt, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Aber die Gegenleistung wäre erbracht worden, wäre das notwendig geworden und das weiß man vorher nicht. Passieren kann schließlich immer etwas, auch im Urlaub.

    So ist das nunmal mit Versicherungen. Man bezahlt für eine Versicherung und hofft sie niemals in Anspruch nehmen zu müssen.

    Ich zahle z.B. über 600€ für eine private Krankenversicherung (so ist das nunmal als Selbstständiger) und hoffe nie krank zu werden und sie in Anspruch nehmen zu müssen. Ich weiß aber das ich im Fall der Fälle gut versorgt werde.

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  • KnolleJupp : kurzer Widerspruch - Du hast vier Mal eine Versicherungs abgeschlossen und jeweils die Prämie bezahlt, und Du hast jeweils die Leistung erhalten, n#mlich den VERSICHERUNGSSCHUTZ, d h wäre der Fall x (sog. versichertes Ereignis) eingetreten, hätte der Versicherer im Rahmen der Bedingung geprüft, und falls das Ereignis versichert gewesen wäre, im Rahmen der Vereinbarungen bezahlt. DAS ist das Wesen einer Versicherung. Viele zahlen, und einige erhalten die Leistung - weil sie das Pech hatten, daß ein "unangenehmer" Fall eingetreten war.

  • Administrator 21. März 2024 um 13:55

    Hat das Thema geschlossen.