Fahrten in Risikogebiete

  • Hallo zusammen. Ich weiß zwar nicht ob das hierher gehört aber dennoch meine bescheidene Frage:


    Wenn ich heute die Reise ab Sonntag den 25.10. buche und bis dahin mein Landkreis die 50er Inzidenz Marke überschreitet und vom RKI als Risikogebiet eingestuft wird- darf man dann trotzdem reisen aufgrund des Tests im Terminal oder wird man storniert?

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  • Wenn ich heute die Reise ab Sonntag den 25.10. buche und bis dahin mein Landkreis die 50er Inzidenz Marke überschreitet und vom RKI als Risikogebiet eingestuft wird- darf man dann trotzdem reisen aufgrund des Tests im Terminal oder wird man storniert?

    Du darfst mitfahren, wenn dein Test negativ ist.

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  • Du darfst mitfahren, wenn dein Test negativ ist.

    super. Danke dir.

    Kurze weitere Frage: gibt es die negative Chance auf anschließende Quarantäne wenn man die Tour von Kiel aus macht?

    Eigentlich doch nur, wenn es an Bord COVID Fälle gab oder?

  • DirtyDancer Man muss außerdem bedenken, dass sich das natürlich auch wieder ändern kann, bis die Kanarenkreuzfahrt stattfindet. Alles nicht so leicht in diesen Tagen.

    LG GaBi

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  • Ich weiß nicht wo ihr herkommt, aber ich habe mich heute für Bawü schlau gemacht.

    Da gibt es eine offizielle Seite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg mit FAQs und da steht:

    Wer sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten hat, muss nicht in Quarantäne. Ist mit „Ausland“ das Risikogebiet gemeint?

    Ja. Die CoronaVO EQT findet grundsätzlich nur auf Risikogebiete bzw. auf die Einreise aus Risikogebieten Anwendung und bezieht sich damit nicht auf das sonstige Ausland. Wer sich also länger im Ausland aber nur kurzzeitig, das heißt weniger als 48 Stunden, in einem Risikogebiet aufgehalten hat (zum Beispiel Flughafen), unterfällt nicht der Absonderungspflicht.

    Ich denke nicht, dass da einfach jeder Sachbearbeiter sein eigenes Süppchen kochen darf.

    Genau richtig. Hintergrund der Regel ist schlichtweg Grenzgängern das arbeiten zu ermöglichen. Auf Wochenendbesuche sollte verzichtet werden. Unter der Prämisse ist es genauso widersinnig nach 47 Stunden für eine Stunde nach Deutschland zu fahren um dann dort wieder von neunen die 48 Stunden in Anspruch zu nehmen.

    Inhaltlich stimme ich euch natürlich zu. Hauptgedanke ist und bleib ja das Infektionsrisiko zu minimieren. Bei einem kurzen Auftenhalt, einer Durchreise usw. ist dieses sehr gering. Das würde dann natürlich auch für Kreuzfahrten mit Hygienekonzept gelten.

    Ich wäre aber positiv überrascht wenn das Auswertige Amt dieses bei den ganzen Warnungen berücksichtigt.

    Coming soon:

    2022 Kanaren mit Madeira II & Kapverden - MS 3

    2022 Neuengland mit Kanada - MS 1

  • Die Kanaren haben grünes Licht gegeben für Tui :):thumbup:, ABER

    Wenn ich das in einem Artikel richtig übersetze/verstehe, darf es keine Landgänge geben<X=O


    Einzelne "Bubble" -Exkursionen, wie auf Mein Schiff 6 von TUI in Griechenland, sind ausgeschlossen.

    Auf der Seite vom Auswärtigen Amt steht, auch Madeira macht den Hafen wieder auf.... was jetzt aber für Aida wohl wichtiger ist...

  • Wenn ich das in einem Artikel richtig übersetze/verstehe, darf es keine Landgänge geben<X=O


    Einzelne "Bubble" -Exkursionen, wie auf Mein Schiff 6 von TUI in Griechenland, sind ausgeschlossen.

    Laut anderen Artikeln sind solche organisierten Ausflüge erlaubt.


    Quelle:

    lapalma1(dot)net/2020/10/18/erste-kanaren-kreuzfahrt-ab-5-november/

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  • Quelle:

    eatrade-cruise.com/ports-destinations/tui-commence-canary-islands-cruises-november

    Turns will be done Las Palmas and Intercruises will be responsible for ground handling and tours; individual 'bubble' excursions, as on TUI’s Mein Schiff 6 in Greece, will be excluded.

  • Ich habe trotzdem lieber reserviert. Wenn sie nicht stattfinden ist es so....

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    Adriaperlen und Höhepunkte Italiens MS4

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    Kanaren mit Agadir

    Wie schön, dass ich’s erleben durfte :)
    WMM mit Barcelona, Okt. 14, MS1
    N. mit Nordkap, Aug. 16, MS1
    Barbados - Mallorca, April 17, MS5
    Ägäis mit Kreta, Juli 18, MS2
    Adria mit Dubrovnik, Juli 19, MS6 RB
    RB: Nicht perfekt...und irgendwie doch! Safari in Tansania, Okt. 19
    Blaue Reise 4, MS1, Okt. 20
    MM mit Andalusien, MS3, Okt. 21
    N. mit Ålesund, MS1, April 22
    Kurzreise, Kopenhagen mit Göteborg, MS4, Mai 22
    Adria mit Korfu, MS5, Juli 22
    Metropolen, Aidasol, Okt. 22
    Winter in Schwedisch-Lappland, Dez. 23 RB
    Transatlantik, MS1, April 23, Karibik - Gran Canaria
    Metropolen, AidaNova, Dez.23
    ÖMM mit Zypern, MS2, April 24
    Uganda Juli 24, Gorillas im Sonnenschein RB
    N. Kiel - Hamburg, AidaNova, Okt. 24
    Kanaren mit Kapverden, MS5, Feb. 25
    Kanaren mit Madeira, AidaCosma, März 26

  • Die Kanaren haben grünes Licht gegeben für Tui :):thumbup:, ABER

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    Einzelne "Bubble" -Exkursionen, wie auf Mein Schiff 6 von TUI in Griechenland, sind ausgeschlossen.

    Auf der Seite vom Auswärtigen Amt steht, auch Madeira macht den Hafen wieder auf.... was jetzt aber für Aida wohl wichtiger ist...

    Die haben wohl noch keine Genehmigung ... Anfangs hieß es auch mal Madeira sei nicht erlaubt

  • Ich weiß nicht wo ihr herkommt, aber ich habe mich heute für Bawü schlau gemacht.

    Da gibt es eine offizielle Seite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg mit FAQs und da steht:

    Wer sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten hat, muss nicht in Quarantäne. Ist mit „Ausland“ das Risikogebiet gemeint?

    Ja. Die CoronaVO EQT findet grundsätzlich nur auf Risikogebiete bzw. auf die Einreise aus Risikogebieten Anwendung und bezieht sich damit nicht auf das sonstige Ausland. Wer sich also länger im Ausland aber nur kurzzeitig, das heißt weniger als 48 Stunden, in einem Risikogebiet aufgehalten hat (zum Beispiel Flughafen), unterfällt nicht der Absonderungspflicht.

    Ich denke nicht, dass da einfach jeder Sachbearbeiter sein eigenes Süppchen kochen darf.

    Die eigentliche Frage des Themas ist noch nicht geklärt, muss man nach Rückkehr in Quarantäne, wenn die bereisten Länder Risikogebiete sind oder nicht? Wenn es wirklich so ist, wie GaBi168 schreibt, dann wäre doch AIDA doof, dass sie Test vor der Heimreise bezahlen. Ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Schiff losgelöst vom Fahrgebiet gesehen werden kann, ich kann ja auch nicht 7 Tage mit dem Wohnmobil durch ein Risikogebiet fahren und danach sagen, naja ausgestiegen bin ich immer nur eine Stunde/Tag. Schade, dass sich TC dazu nicht konkret äußert und nur auf die Gesundheitsämter verweist, welche ja ebenfalls keine einheitliche Linie haben.

  • Für uns ein Grund nicht zu buchen....keine klare Aussage gleich keine Buchung und wir wären gern in die Sonne geflogen für 2 Wochen ....

    Probieren jetzt mal ab Kiel für 7 Tage ...

    Bei uns genauso, die Option läuft morgen aus, aber aufgrund der unsicheren Lage zwecks Ausflügen und anschließender Quarantäne buchen wir aktuell nicht fest.... So ein Mist, wir wollen eigentlich unbedingt Sonne

  • Die eigentliche Frage des Themas ist noch nicht geklärt, muss man nach Rückkehr in Quarantäne, wenn die bereisten Länder Risikogebiete sind oder nicht? Wenn es wirklich so ist, wie GaBi168 schreibt, dann wäre doch AIDA doof, dass sie Test vor der Heimreise bezahlen. Ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Schiff losgelöst vom Fahrgebiet gesehen werden kann, ich kann ja auch nicht 7 Tage mit dem Wohnmobil durch ein Risikogebiet fahren und danach sagen, naja ausgestiegen bin ich immer nur eine Stunde/Tag. Schade, dass sich TC dazu nicht konkret äußert und nur auf die Gesundheitsämter verweist, welche ja ebenfalls keine einheitliche Linie haben.

    Warum bietet es Aida an? Weil es nicht in allen Bundesländern gilt.

    Gegenfrage: Warum bietet Aida Bestätigungen an, wenn man nicht von Bord geht, wenn das gar nichts bringt?

    Es geht um die Menge/Intensität der Sozialkontakte im Risikogebiet und die sind ja quasi gleich Null, wenn ich nicht von Bord gehe.

    Ich zitiere nochmal von der BW Seite:

    Bei einem kurzen Aufenthalt im Ausland ist mit weniger sozialen Kontakten zu rechnen als bei einem längeren oder sogar zeitlich unbegrenzten Aufenthalt.

    LG GaBi

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    Einmal editiert, zuletzt von GaBi168 (21. Oktober 2020 um 21:32)

  • Aber diese Logik bedeutet ja, dass du das Schiff losgelöst vom Fahrgebiet siehst, was es ja durch Landgänge von Passagieren nicht ist und ob das die jeweiligen Gesundheitsämter auch so sehen, wäre spannend zu wissen.

    Richtig, deine FAQ's beziehen sich auf BaWü (ähnlich in allen Bundesländern), beinhalten aber keine Aussagen zu Urlauben geschweige denn KF. Soweit mir bekannt ist, ist diese Regelung für Geschäftsreisende bzw. Arbeitsgrenzgänger eingeführt worden.

  • Die eigentliche Frage des Themas ist noch nicht geklärt, muss man nach Rückkehr in Quarantäne, wenn die bereisten Länder Risikogebiete sind oder nicht?

    Ab 8.11. gibt es ja wohl auch kein Test vor oder direkt nach Ankunft mehr.

    Die Verbraucherberatung sagt folgendes:

    Neue Regeln ab 8. November 2020

    Bei einem Gespräch zwischen Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder ist ein neues Vorgehen ab 8. November 2020 beschlossen worden. Ab dann ändern sich einige Punkte:

    • Laut Musterverordnung der Bundesregierung ist eine Verkürzung der Pflichtquarantäne für Reisende aus Risikogebieten von 14 auf 10 Tage vorgesehen. Wer aus einem Risikogebiet einreist, ist verpflichtet, sich sofort in Quarantäne zu begeben und das örtliche Gesundheitsamt zu informieren.
    • Frühestens 5 Tage nach der Einreise kann ein Corona-Test gemacht werden. Wenn das Ergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben.
    • Sollten trotz negativem Test binnen 10 Tagen nach der Einreise Covid-19-typische Symptome auftreten, muss das Gesundheitsamt sofort benachrichtigt werden und ein weiterer Test gemacht werden.
    • Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht gelten für Transitreisende, Reisen in Nachbarländer von unter 24 Stunden, familiäre Besuche von bis zu 72 Stunden, für Berufspendler sowie Beschäftigte bestimmter Berufsgruppen wie beispielweise des Gesundheitswesens.
  • richtig Motte412 das kommt ja auch noch dazu. Ich finde das sollte TC besser kommunizieren.

    Aktuelle Antwort von TC zu diesem Thema: Die Regelung über eine Quarantäne- oder Testpflicht für internationale Reiserückkehrer wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.