Neue Regelungen ab 23.02.2022

  • Wir haben gerade eine Mail mit folgendem Inhalt erhalten


    Für Reisen ab 23.02.2022: Alle Gäste ab 18 Jahren, deren Grundimmunisierung (zweite Impfung bzw. bei Johnson & Johnson die erste Impfung) länger als 3 Monate bis zum Kreuzfahrtende zurückliegt, benötigen ergänzend eine Booster-Impfung. Wir empfehlen die Booster-Impfung min. 1 Woche vor Reiseantritt. Liegt Ihre Grundimmunisierung zum Kreuzfahrtbeginn mindestens 14 volle Tage und maximal 3 Monate bis zum Kreuzfahrtende zurück, dann benötigen Sie keine Booster-Impfung. Wir bitten alle Gäste ihren Impfstatus rechtzeitig vor Reisebeginn zu überprüfen.

    Geimpft + Genesen: Sollten Sie über einen vollständigen Impfschutz verfügen und Ihre Corona-Infektion liegt nicht länger als 3 Monate bis zum Kreuzfahrtende zurück, dann gelten Sie ebenfalls als geboostert. Es gilt der Zeitpunkt des positiven PCR-Testergebnisses.

    Impfstoffe: Zugelassen sind weiterhin die Impfstoffe von BionTech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna und Johnson & Johnson. Eine Übersicht/ Tabelle finden Sie auf unserer Website.


    VG Dani

    Die Lust am Reisen entspringt der Lust, dort zu sein, wo es auf uns nicht ankommt.
    Dr. Michael Rumpf


    Faszination Mittelmeer 23.09. - 03.10.2025 <3


    17.05. - 24.05.2015 MS3 Adria mit Kroatien
    22.08. - 28.08.2016 MS5 Kiel-Kopenhagen-Oslo-Kristiansand-Stavanger-Kiel
    03.10. - 13.10.2016 MS5 Mittelmeer mit Valencia

    09.05. - 16.05.2018 MS5 Mittelmeer

    19.07. - 28.07.2023 MS 2 Mittelmeer mit Ibiza




  • Pooldeck 24 - Die Kreuzfahrspezialisten
  • P.S.

    Weiterhin wird für Reisebeginn vor dem 23.02. ebenfalls eine Boosterimpfung empfohlen.

    Die Lust am Reisen entspringt der Lust, dort zu sein, wo es auf uns nicht ankommt.
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    17.05. - 24.05.2015 MS3 Adria mit Kroatien
    22.08. - 28.08.2016 MS5 Kiel-Kopenhagen-Oslo-Kristiansand-Stavanger-Kiel
    03.10. - 13.10.2016 MS5 Mittelmeer mit Valencia

    09.05. - 16.05.2018 MS5 Mittelmeer

    19.07. - 28.07.2023 MS 2 Mittelmeer mit Ibiza




  • Ich hab noch etwas vergessen!


    KEINE MITREISE BEI VORAUFENTHALT

    Wir gehen davon aus, dass Sie – wie von uns empfohlen – keinen individuellen Voraufenthalt im Zielort und Umgebung gebucht haben. Sollte dies dennoch der Fall sein, können wir Ihnen leider keine Mitreise ermöglichen. Dies gilt für alle Kreuzfahrten mit Reisebeginn:


    Mein Schiff 2: ab 28.01. bis 11.04.2022

    Mein Schiff 3: ab 20.01. bis 24.04.2022

    Mein Schiff 4: ab 23.01. bis 24.04.2022

    Mein Schiff 5: ab 06.03. bis 22.05.2022

    Mein Schiff 6: ab 24.01. bis 28.02.2022

    Ausnahme: Die Reisen der Mein Schiff 1 sind von dieser Regelung ausgenommen, da der Starthafen in Deutschland liegt.

    • Gäste, die ihre individuelle Anreise passend zum Kreuzfahrtbeginn gebucht haben, können diese bestehen lassen. Beim Check In im Hafen erfolgt eine Überprüfung Ihrer Anreisedaten.
    • Sollten Sie einen Voraufenthalt geplant haben, empfehlen wir Ihnen, die Flüge umzubuchen. Alternativ können wir Ihnen die An- und Abreise gern nach Verfügbarkeit zum tagesaktuellen Preis anbieten. Flugbuchung direkt in Ihrem Reisebüro.
    • Neue Buchungen können zukünftig nur noch mit einer Flugan- und Abreise über TUI Cruises vorgenommen werden.
    • Ein individueller Aufenthalt nach der Kreuzfahrt ist weiterhin möglich

    Die Lust am Reisen entspringt der Lust, dort zu sein, wo es auf uns nicht ankommt.
    Dr. Michael Rumpf


    Faszination Mittelmeer 23.09. - 03.10.2025 <3


    17.05. - 24.05.2015 MS3 Adria mit Kroatien
    22.08. - 28.08.2016 MS5 Kiel-Kopenhagen-Oslo-Kristiansand-Stavanger-Kiel
    03.10. - 13.10.2016 MS5 Mittelmeer mit Valencia

    09.05. - 16.05.2018 MS5 Mittelmeer

    19.07. - 28.07.2023 MS 2 Mittelmeer mit Ibiza




  • Das ist ganz großartig und trifft uns voll... Wir hatten individuelle Anreise gebucht und wollten vorab 3 Nächte in einem schönen Hotel in La Romana bleiben... Tja, Hotel gebucht und gezahlt... Flug konnten wir zum Glück quasi kostenneutral (20€) umbuchen, aber das Hotel wird jetzt Thema für die Versicherung...


    Ich persönlich finde die Verschärfung der Regelungen dennoch sehr sinnvoll und nachvollziehbar, auch wenn es jetzt für uns etwas blöd ist...

  • Auch, wenn wir selbst vorsichtig genug waren, auf einen Voraufenthalt zu verzichten, finde ich diese Änderung für bestehende Reiseverträge schon grenzwertig!

  • Nun es ist schon etwas arg, eine vorherige Empfehlung nun zur Pflicht zu machen. So ganz rechtlich einwandfrei ist das wohl nicht. Wir hatten ursprünglich eine Kreuzfahrt bei der TUI Mein Schiff Mutter Royal Caribbean gebucht eine Woche Meerblick für 600 Euro und vier Tage vorher auf Barbados. Nachdem dann die "Mein Schiff" Reise angeboten wurde für 2 Wochen haben wir den Eurowings Flug umbuchen und das Hotel kostenfrei stornieren könne. Glück gehabt... wenn die Reise stattfindet. Termin für PCR und Antigen sind gemacht. Nun schauen wir mal.

    Schöne Cruise!

    Werner

  • Hapad Lloyd hat auch ähnliche Änderungen bekanntgegeben:

    Präventions- und Hygienekonzept und FAQs - Hapag-Lloyd Cruises
    FAQs zum Thema Präventions- und Hygienemaßnahmen bei Hapag-Lloyd Cruises
    www.hl-cruises.de

    Zitat

    Seit Herbst vergangenen Jahres ist der vollständige Impfschutz gegen Covid-19 für Gäste (aktuell ab 18 Jahren, ab 01.02.2022 ab 12 Jahren) und Besatzungsmitglieder gleichermaßen Voraussetzung für die Reiseteilnahme an Bord der Hapag-Lloyd Cruises Flotte.

    Für alle Reisen ab Mitte Februar 2022 gilt darüber hinaus: für alle Personen ab 18 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung Voraussetzung für die Mitreise, sofern die Grundimmunisierung gegen Covid-19 mehr als 3 Monate zurückliegt. Dieses geschieht, um die Sicherheit für Passagiere und Besatzung weiter zu erhöhen und in Anlehnung an die aktuelle Impfempfehlung der STIKO, die eine Auffrischungsimpfung nach 3 Monaten empfiehlt. (Ggf. gelten für einzelne Reisen abweichende Regelungen, über die wir die betroffenen Gäste rechtzeitig informieren).

    Konkret erfolgt die Umsetzung ab den folgenden Reisen und gilt bis auf Weiteres: EUX2234, SPI2234, NAT2204, INS2231, EUR2235, HKF2200

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  • Momentan muss klar sein, dass man ein Risiko eingeht, wenn man individuell anreist. So leid mir das für die betroffenen Kunden tut.


    Und für Tui Cruises hängt gerade wieder alles am seidenen Faden. Stillstand einzelner Schiffe, vielleicht sogar wieder der ganzen Flotte oder Weiterfahren? Da ist dann natürlich keine Maßnahme zu hart, selbst wenn man damit Kunden verprellt.

  • Bei allem Verständnis... Ich buche bei TUI eine Kreuzfahrt, die beginnt und endet irgendwann. Aber dass mir TUI vorschreiben kann, wie ich meine Zeit vor der Kreuzfahrt verbringe, halte ich für rechtlich grenzwertig.

    Auch wenn ich diese getroffenen Maßnahmen nachvollziehen kann.

    Man stelle sich vor, ein Hotel würde eine derartige Maßnahme treffen.


    Liebe Grüße

    Chris

  • hallo ich bin noch neu hier, mein erster Kommentar:

    die indiv. Landausflüge sind bereits für die MS6 Orient ab 24.1. nicht mehr möglich. Nur noch in der Bubble über TC.

    Wir fahren ab 31.1. und haben die Info per Mail vor einigen Tagen bekommen.

    Ob das für andere Routen ebenso ist, weiss ich nicht, ist aber m. E für die Karibik zu vermuten.

  • Sorry.... jetzt mache ich mich mal unbeliebt...


    Leute kommt mal auf den Teppich und denkt an die Allgemeinheit!

    TUI erlässt diese Regeln nicht um euch zu Ärgern, sondern schlicht und ergreifend um auch weiterhin vielen zufriedenen Gästen eine Kreuzfahrt zu ermöglichen!


    Die TUI Schiffe sind fast durchgängig gefahren mit unterschiedlichen Hygiene Konzepten und ich habe mich immer sehr Sicher auf dem Schiff gefühlt. Das Problem sind einige wenige uneinsichtige Gäste die dann am lautesten Meckern weil sie sich so eingeschränkt fühlen...


    Die Pandemie ist nicht vorbei, im Gegenteil, die Zahlen explodieren gerade. In vielen Krankenhäusern der Welt kommen sie an die Kapazitäts Grenzen.

    Und hier wird sich über die Einschränkungen für den Urlaub aufgeregt.

    Eigentlich sollte doch jedem Klar sein, dass wir Gäste und TUI möchten das unsere Schiffe weiter fahren!

    Wer ein so großes Problem mit den Vorschriften hat, möge doch bitte Spazieren gehen, aber nicht den zufriedenen Gästen die Reise vermiesen.


    Ich hoffe im Mai meine 5te Reise während der Pandemie zu machen und mich wie immer Sicher zu fühlen!


    Sorry, aber bei den ganzen negativen Äusserungen der letzten Tage hier im Forum, macht es Irgendwie keinen Spaß mehr sich auf seine Reise zu freuen.

    Leben mit der Lage..... und die ist die letzten 2 Jahre eben geprägt und wir Gäste und TUI sind Fremdbestimmt und müssen damit Leben.


    Gruß Andreas

    1. Mai 2014 Westeuropa mit Amsterdam MS1 BK9048
    2. Dezember 2014 Dubai mit Bahrain MS2 BK8141
    3. Juni 2015 Testfahrt MS4 BK8028
    4. April 2016 Gran Canaria trifft Mallorca MS4 BK8039
    5. Oktober 2016 Antalya trifft Dubai I MS1 BK9048
    6. Mai 2017 Stavanger & Oslo MS3 BK6095
    7. Dezember 2017 Mittelamerika MS6 BK8046
    8. April / Mai 2018 Mallorca trifft Bremerhaven II MS4 BK9034
    9. Oktober / November 2018 Mallorca trifft Barbados MS5 BK 9029
    10. Juni 2019 Ostsee mit St. Petersburg II MS1 BK 9033
    11. Oktober 2019 Bremerhaven bis Mallorca III MS3 BK 11???
    12. März 2020 Kanaren mit Madeira MS3 BK6048
    13. September 2020 Blaue Reisen in die Schären MS2 BK8038
    14. Juli 2021 Blaue Reisen in die Schären MS6 BK8028
    15. Oktober 2021 Ganz Große Freiheit Norwegische Küste3 MS1 BK8039
    16. Mai 2022 Großbritannien mit Orkney-Inseln MS3 BK8039
    17. November 2022 Nordland mit Oslo I MS3 BK8043
    18. Dezember 2022 Nordland mit Oslo II MS3 BK8043

    1. September 2016 Forumstreffen Hamburg

  • Bei uns läuft die Anfrage bei der Reiserücktrittsversicherung für den Voraufenthalt... Bin gespannt, gehe aber davon aus, dass das übernommen wird.


    Aber schon spannend, wie schnell hier Änderungen seitens Tui Cruies kommen...

    Bitte sag mal bescheid, was die Versicherung dazu sagt!

    Da der Rücktrittsgrund überhaupt nicht in Eurer Sphäre liegt und es sich um eine einseitige und willkürliche Vertragsänderung des Veranstalters handelt, würde ich fast wetten, daß sie Dir empfehlen, Dich an Deine Rechtschutzversicherung zu wenden!


    Trotzdem toi toi toi!

  • Ich kann mir kaum vorstellen, dass da eine Reiserücktrittskostenversicherung greift. Versicherungsfälle sind da i.d.R. unerwartet schwere Krankheit, Tod eines nahen Verwandten, plötzliche Arbeitslosigkeit, Schäden am Eigentum durch Brand usw.

  • Bei allem Verständnis... Ich buche bei TUI eine Kreuzfahrt, die beginnt und endet irgendwann. Aber dass mir TUI vorschreiben kann, wie ich meine Zeit vor der Kreuzfahrt verbringe, halte ich für rechtlich grenzwertig.

    Auch wenn ich diese getroffenen Maßnahmen nachvollziehen kann.

    Man stelle sich vor, ein Hotel würde eine derartige Maßnahme treffen.

    In einem Hotel kannst du aber jederzeit einfach abreisen, wenn dir die Lage zu brenzlig wird…

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