Reiseversicherung - Zusatzschutz COVID-19

  • Hallo Anette Nordfriesin


    Ich hab jetzt versucht bei der ERGO telefonisch zu fragen.

    Wenn Sie...dann drücken Sie...Sie werden mit dem nächsten freien Mitarbeiter verbunden...dann 17 Min. Warteschleife um dann höflich aus der Leitung geworfen zu werden. Das ganze 2x X/


    Laut HP greift die Reiserücktritt/Abbruch Versicherung mit Ergänzungsschutz Covid19 auch bei Reisewarnungen.

    Ich verstehe allerdings nicht den Passus:


    Was passiert wenn für das Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen wird oder es zum Risikogebiet erklärt wird ?

    Antwort: Eine Reisewarnung als solche ist kein versichertes Ereignis. Ebenfalls KEIN versichertes Ereignis ist die Erklärung zum Risikogebiet. :/:/


    Das irritiert mich dann wieder...


    Die Versicherung ist wohl bis 30 Tage vor Abreise ab zu schließen.

    Am Montag versuche ich nochmal das Telefon...


    Vielleicht kann hier ja noch jemand von Euch helfen ???

  • Pooldeck 24 - Die Kreuzfahrspezialisten
  • Der Austausch zu den Versicherungen hier wäre für viele wichtig, auch wenn es Peter nicht so sieht! Wie Kito2601 schrieb, bekommt man von den Versicherungen oft keine richtige Auskunft, selbst bei ausdrücklicher Nachfrage ! Uns selbst beim ADAC passiert. Schriftliche Bestätigungen sind auch Mangelware, man wähnt sich in Sicherheit und dann heißt es, nein da zahlen wir nicht!

  • :(

    Ich erwarte hier ja keine verbindlichen Antworten, jedoch ist doch auch gerade bei diesen Fragen das Forum immer sehr wichtig,wie ich finde.

    LG

    Sabine

  • Kito2601


    Eine ausgesprochene Reisewarnung ist kein versichertes Ereignis bedeutet, dass die Reiserücktrittversicherung nicht zahlt, wenn der Grund für den Reiserücktritt die Reisewarnung oder die Erklärung zum Risikogebiet ist.

    • Offizieller Beitrag

    :(

    Ich erwarte hier ja keine verbindlichen Antworten, jedoch ist doch auch gerade bei diesen Fragen das Forum immer sehr wichtig,wie ich finde.

    LG

    Sabine


    Der Austausch zu den Versicherungen hier wäre für viele wichtig, auch wenn es Peter nicht so sieht! Wie Kito2601 schrieb, bekommt man von den Versicherungen oft keine richtige Auskunft, selbst bei ausdrücklicher Nachfrage ! Uns selbst beim ADAC passiert. Schriftliche Bestätigungen sind auch Mangelware, man wähnt sich in Sicherheit und dann heißt es, nein da zahlen wir nicht!

    Es geht ja nicht darum, ob ich das wichtig finde oder nicht. Es geht darum, dass ich darauf hinweisen muss, dass diese Hinweise oder Empfehlungen auf unserer Internetseite nicht von Pooldeck 24 kommen und vor Abschluss überprüft werden müssen.


    Eine Versicherung, die trotz ausdrücklicher Nachfrage keine richtige Auskunft gibt, wäre für mich übrigens nicht der richtige Partner - egal was hier geschrieben wird.


    LG

    Peter

  • Der Austausch zu den Versicherungen hier wäre für viele wichtig, auch wenn es Peter nicht so sieht! Wie Kito2601 schrieb, bekommt man von den Versicherungen oft keine richtige Auskunft, selbst bei ausdrücklicher Nachfrage ! Uns selbst beim ADAC passiert. Schriftliche Bestätigungen sind auch Mangelware, man wähnt sich in Sicherheit und dann heißt es, nein da zahlen wir nicht!

    Ich wollte dir eine PN schicken. Du möchtest leider keine Konversation...

    könntest du kurz das Problem mit dem ADAC schildern ?

  • Eine Versicherung, die trotz ausdrücklicher Nachfrage keine richtige Auskunft gibt, wäre für mich übrigens nicht der richtige Partner - egal was hier geschrieben wird.


    LG

    Peter

    Oft stellt man leider erst im Versicherungsfall fest, das die Auskunft nicht richtig war :huh:

    • Offizieller Beitrag

    Oft stellt man leider erst im Versicherungsfall fest, das die Auskunft nicht richtig war :huh:

    Deshalb sollte man sich die Auskünfte schriftlich bestätigen lassen - von der Versicherungsgesellschaft und nicht von einem Fori ;)

  • Stellenanzeige von Pooldeck 24
  • Ok, das versteh ich und gehe d'accord

    :)

    Sabine

  • Deshalb sollte man sich die Auskünfte schriftlich bestätigen lassen - von der Versicherungsgesellschaft und nicht von einem Fori ;)

    Da bin ich bei dir !

    Aber bei Zeitdruck (gestern bei euch gebucht....) sind Infos (auch unverbindlich) aus dem Forum (nicht von Pooldeck24) doch immer hilfreich ;)

  • Am Montag versuche ich nochmal das Telefon...

    Versuche es lieber mal abends…ich hatte kürzlich auch das „Vergnügen“ bei der Ergo (wegen Erhöhung der Versicherungssumme). Tagsüber ewige Wartezeit, abends dann gleich jemand dran…(glaube bis 21 Uhr möglich)

  • Miss.davidchen


    Es wird in den FAQS, aus meiner Sicht, nicht beantwortet, ob die Versicherung leistet (oder eben nicht ) , wenn zur Zeit der Buchung das Reiseziel Risikogebiet war oder zum Reisebeginn ist, wie das der ADAC entsprechend ausschließt.

    Ich hab meine Frage mal per WhatsApp gestellt, telefonisch geht irgendwie gar nichts X/

  • Miss.davidchen


    Es wird in den FAQS, aus meiner Sicht, nicht beantwortet, ob die Versicherung leistet (oder eben nicht ) , wenn zur Zeit der Buchung das Reiseziel Risikogebiet war oder zum Reisebeginn ist, wie das der ADAC entsprechend ausschließt.

    Ich hab meine Frage mal per WhatsApp gestellt, telefonisch geht irgendwie gar nichts X/

    Ich hab nochmal einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen für den Covid-Zusatzschutz bei der Ergo…

    4. Was ist versichert?

    4.1 Allgemeine Bestimmungen

    Ihre bei uns bestehende Hauptversicherung schließt den Versicherungsschutz aus, wenn zum Zeitpunkt der Einreise für das Gebiet eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland vorliegt? Der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 gewährt davon abweichend Versicherungsschutz in allen Sparten der bei uns bestehenden Hauptversicherung, wenn diese Reisewarnung wegen Covid-19 aus- gesprochen wurde.…“

  • Ja das hab ich gelesen. Meine Frage geht aber nicht auf die Hauptversicherung plus Covid19 sondern der Einmal Reiseversicherung inkl. Covid19. Die "Hauptversicherung" verstehe ich als die 'normale' Jahres Reiseversicherung zu der Covid19 dazu gebucht werden kann. Außerdem zahlt die ERGO wohl wenn Covid19 inkl.ist bei Reisewarnung, aber wie ist es bei Einstufung ' Risikogebiet' ??

  • Kito2601


    Eine ausgesprochene Reisewarnung ist kein versichertes Ereignis bedeutet, dass die Reiserücktrittversicherung nicht zahlt, wenn der Grund für den Reiserücktritt die Reisewarnung oder die Erklärung zum Risikogebiet ist.

    Ich denke, in der Formulierung liegt die Erklärung.

    Wenn man von der Reise zurücktritt, weil das Reiseland Hochrisikogebiet ist, möglicherweise weil plötzlich weitere oder restriktivere Einschränkungen gelten (aktuell VEA) werden sie wohl nicht leisten.

    Wenn der Rücktritt aber erfolgt, weil man trotz Impfungen etc. covid positiv ist, dann müssten sie leisten, egal ob Risikogebiet oder nicht. Aber, versicherungsdeutsch ist tückisch, vielleicht liege ich auch komplett falsch. ?(


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