Frage zu (Teil-)Storno einer Wohlfühlreise mit Anreisepaket
Leider mussten wir eine Person aus einer Kabine mit Zweierbelegung im Wohlfühlpreis mit Anreisepaket unserer Kanarentour im November stornieren. Da wir weit vor den 50 Tagen vor Reiseantritt (siehe AGB) storniert haben, gilt laut unserer Lesart eine Stornogebühr in Höhe von 25% aber mindestens der für diese Reise gültige Einzelkabinenzuschlag.
Laut der letzten TUI-Abrechnung sind es satte 77% des ursprünglichen Preises, die noch als Stornogebühr gezahlt werden sollen.
Jetzt fragen wir uns, hätten wir trotz langfristigem Stornos damit rechnen müssen? Die AGB geben das unserer Meinung nach nicht her? Ist der Einzelkabinenzuschlag tatsächlich so hoch? Oder kann da ein Fehler passiert sein? Wir fragen ganz bewusst hier, bevor wir uns noch einmal mit dem Reisebüro zusammensetzen.
