Egal welche Art von Reise, Probleme können immer auftreten.
Mir fällt dabei unsere Flusskreuzfahrt auf der Donau ein. 2011 sollte es von Passau
bis ins Donaudelta gehen. Wir kamen nur bis etwa Stromkilometer 500, dann war
Schluss. Das Schifffahrtsamt hatte die Weiterfahrt wegen Nierdrigwasser untersagt.
Der Veranstalter (Transocean) spendierte dafür einen Ausflug nach Bukarest
vom letzten möglichen Anleger aus. Wir verzichteten darauf, denn das war uns
mit drei Stunden Anfahrt zu weit und zu anstrengend. Um die Tage auszufüllen,
die nun übrig waren, hatten wir jeweils zwei Tage in Wien und Budapest. (Planmäßig wäre das jeweils
nur einer gewesen). Das kam uns sehr entgegen.
Wir haben im Nachhinein aber trotzdem Beschwerde eingelegt. Nicht wegen der Sache als solche,
dafür konnte der Veranstalter nichts. Aber das Niedrigwasser war schon beim Ablegen in Passau bekannt,
und es wurde den Gästen erst mitgeteilt, als wir bereits unterwegs waren. Über drei Tage
wurde immer noch gesagt, dass wir voraussichtlich das Delta nicht werden anfahren können.
Es hätte Tage heftig regnen müssen, um den Wasserstand auszugleichen. Der Veranstalter
hätte also bei der Einschiffung die Gäste informieren müssen, dass die Reise nicht wie geplant
durchgeführt werden kann. So hätte jeder die Möglichkeit bekommen müssen, zurückzutreten.
Nur aus diesem Grund haben wir damals eine Entschädigung in Höhe von 300 Euro in Form
eines Gutascheins bekommen, den wir dann zwei Jahre später für unsere Rhonefahrt genutzt haben.
LG Gisi