An dieser Stelle, auch wenn es nicht exakt mit dem Threadthema übereinstimmt, noch ein wichtiger Hinweis:
Auch bei Reisen innerhalb der EU braucht man für das Mitführen von Betäubungsmitteln eine besondere Bescheinigung. Ein einfaches Arztrezept reicht (zumindest offiziell) nicht aus.
Unter den Begriff "Betäubungsmittel" fallen nicht nur starke Schmerzmedikamente (Opiate, Morphine), sondern auch Schlaf- und Beruhigungsmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine (z.B. "Valium"(R) oder "Tavor"(R)) sowie der diesen eng verwandten Substanzen (z.B. "Stilnox"(R)). Für letztere braucht man zwar in Deutschland kein spezielles Betäubungsmittelrezept, aber der Gesetzgeber in D (und in vielen anderen EU-Ländern) betrachtet sie dennoch als solche.
Wollt Ihr solche Medikamente mit auf Reisen nehmen, so benötigt Ihr ein spezielles Formular, welches der Hausarzt ausfüllen und dann vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigen lassen muss. Das Formular und die Beglaubigung dürfen bei Reiseende nicht älter als 3 Monate sein.
Ich gebe zu, dass auch wir uns diesen Aufwand nicht bei jeder Reise machen (da wir mehrmals im Jahr von Ch nach D reisen). Allerdings vertraue ich schon seit Langem darauf, dass im Ernstfall mein Schweizer Ärztinnenausweis ausreichen wird, um das Problem zu lösen und die von mir ausgestellte Bescheinigung über die Notwendigkeit des Mitführens ausreichend ergänzt/bestätigt. Ist aber allein unser persönliches Risiko.
Noch etwas: das synthetische Morphin "Tramadolol" fällt in D gerade eben nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Dies verleitete in der Vergangenheit manche Urlauber*innen, es in den Urlaub nach Ägypten mitzunehmen. In einigen Fällen wurde es dann bei der Anreise vom Zoll in Ägypten im Gepäck gefunden. Dies hat in einzelnen Fällen zu Anklagen wegen Drogenschmuggels und langen Haftstrafen geführt.

