Hallo,
zum Thema Reiseguthaben versuche ich, es einmal kurz und knackig auf den Punkt zu bringen.
1. Du möchtest nicht umbuchen, sondern eine Erstattung und wartest auf Geld?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Du hast bereits eine Stornobestätigung / Rechnung von TUI Cruises über Deine Buchungsstelle (zum Beispiel Pooldeck 24) erhalten, welche ein Guthaben ausweist: Du brauchst nichts zu unternehmen. Die Zahlungen werden von TUI Cruises in chronologischer Reihenfolge der ursprünglichen Abfahrtstermine ab dem 25.05.2020 erstattet.
b) Du hast eine solche Stornobestätigung noch nicht? Bitte warte ab, bis Du die Mail von TC über das Reiseguthaben erhalten hast. Dies wird in den nächsten Tagen erfolgen. Bitte sende diese Mail an die Buchungsstelle (z.B. Pooldeck 24) und nicht direkt an TUI Cruises (nein, es geht nicht schneller) mit der Bitte um Erstattung des offenen Rechnungsbetrages (Guthabens).
Die Buchungsstelle muss die Nummer des Reiseguthabens in das Buchungssystem einpflegen. Wir werden die Ausführung des Auftrages an TC unseren Kunden bestätigen, ob es eine zusätzliche Bestätigung gibt, ist mir zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Die Zahlungen werden von TUI Cruises in chronologischer Reihenfolge der ursprünglichen Abfahrtstermine ab dem 25.05.2020 erstattet.
2. Du möchtest umbuchen und den 10% Bonus auf den ursprünglichen Reisepreis nutzen?
Bitte sende die Mail mit dem Reiseguthaben an die ursprüngliche Buchungsstelle (z.B. Pooldeck24). Das Reisebüro wird über das System eine entsprechende Gutschrift veranlassen, der Gesamtbetrag des Gutscheins wird auf den Reisepreis angerechnet. Ist der Gesamtreisepreis der umgebuchten Reise höher, als der ursprüngliche, wird der Restbetrag zur normalen Fälligkeit eingezogen. Ist der neue Preis niedriger, wird die Differenz von TUI Cruises erstattet.
3. Du hast bereits umgebucht oder eine andere bestehende Reise?
Bitte sende die Mail mit dem Reiseguthaben an die ursprüngliche Buchungsstelle (z.B. Pooldeck24). Das Reisebüro wird über das System eine entsprechende Gutschrift veranlassen. Ist bereits eine Anzahlung erfolgt, wird der Gesamtbetrag des Gutscheins auf die Restzahlung angerechnet. Zuviel gezahlte Beträge werden von TC erstattet.
LG
Peter
P.s.: Ich habe es so dargestellt, wie ich es begriffen habe - Änderungen vorbehalten 