Hallo,
wir fahren zwar nicht mit (oder evtl. doch noch). Jedoch hatte ich mich nun beim bayerischen Innenministerium über die Regelung der nächtlichen Ausgangssperre informiert. Folgendes wurde mitgeteilt:
„Hallo,
bereits länger gebuchte Zug- oder Flugreisen in den Nachtstunden sind trotz der landesweit geltenden nächtlichen Ausgangssperre ausnahmsweise erlaubt. Angesichts der nächtlichen Ausgangssperre in Bayern sind Reisen grundsätzlich so zu planen, dass die Zielwohnung bis 21 Uhr erreicht ist.
Bei Reisen, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung gebucht wurden, gilt aber eine Ausnahme: Wenn es bei solchen Reisen zwingend erforderlich ist, im Zeitraum zwischen 21.00 und 05.00 Uhr zum Flughafen oder zum Bahnhof oder von dort nach Hause unterwegs zu sein, liegt ein Ausnahmefall vor, der den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung gestattet.
Viele Grüße vom Social Media Team des Bayerischen Innenministeriums“
ich hoffe, das Zitat ist in Ordnung.