Alles anzeigenDann hat aber der verlinkte Artikel wenig mit deinen Erwartungen zu tun. Das hatte mich irritiert.
Das was du hier genannt hast, hatte ich ja schon vor einem Monat so in diesem Thread hier geschrieben.
Die Gutscheine dürfen aber eben nicht verpflichtend sein, nur als Wahl und die Absicherung der Gutscheine nicht dauerhaft staatlich gesichert. Dann fordert das ja zukünftig jede Branche. Die ursprüngliche Variante von Anfang April, mit der sie an die EU-Kommisssion herangetreten sind sollte ja auch nur bis 2021 gelten.Im Übrigen haben einige EU-Länder (Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten) seit einiger Zeit gegen geltendes EU-Recht eine Gutschein-Lösungen eingeführt, ohne Absicherung gegen Insolvenz des Reiseveranstalters.
Dass die 110 Mio € Deckelung in § 651r nicht genügen, hatte ich ja schon geschrieben. Das ist seit Jahren lobbyistisch beeinflusst, in den letzten 5 Jahren gab's diverse Hinweise und Anfragen aus der Opposition sowie vielen Verbraucherschutzverbänden, die mit Argumenten aus den 90ern von der großen Koalition abgebügelt wurden.
Und hier liegst du falsch, die gilt nicht pro Veranstalter, sondern pro Absicherer!!!
Und davon gibt es eben nicht mal mehr 2 Hände voll (Zurich, Gerling, TourVers, TravelSafe, Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein und R+V)
TUI/TUI Cruise betreffend ist es da nämlich zeimlich heikel, da ist der Deutsche Reisepreis-Sicherungsverein (DRS) - Insolvenzabsicherer. Die haben übrigens erst im November 2019 einen Rüffel der BaFin bekommen, dass deren Deckung für TUI, DER-Touristik (REWE) und Ameropa (DB) selbst aktuell gem. $ 651r BGB fehlerhaft ist. Insider sprachen von niedrigem zweistelligen Insolvenzsicherungsvolumen. Wenn die nun beiden größten deutschen Reiseveranstalter (mit über 10 Mrd. Umsatz pro Jahr) krachen gehen, wird's eng. Auf Rang 4 folgt auch noch AIDA Cruises mit 2 Mrd. € Umsatz.
Also ich wäre ebenso für zeitliche begrenzte Absicherung der freiwilligen Reiseguthaben durch den Staat und kippen der Deckelung, auch wenn dies Reisen dann teurer macht bzw. evtl. kleinere Reiseveranstalter dann bessere Prämien bekommen.
Hallo,
da sind wir 100% einer Meinung.
Die zeitliche Begrenzung würde sich ja mit dem Termin erledigen, an dem der Fonds zum Bsp. gem Vorschlag der Grünen (deren letzter Vorschlag vor etwa einer Woche im Bundestag erst gar nicht zur Abstimmung gekommen ist) von den Veranstaltern zum Beispiel mit 1% je Buchung aufgefüllt ist.
Das sich die Haftungsbegrenzung auf den Absicherer (pro Geschäftsjahr) und nicht Veranstalter bezieht , ist mir tatsächlich gerade erst bewusst geworden. bei einem Dominoeffekt wäre das Problem somit ja noch größer.
Ich habe jedoch die Hoffnung, dass es zu diesem Thema bald gute Neuigkeiten gibt.
LG
Peter