Beiträge von MS6 Micke

    kartoffel denke da eher an einen Bordtrolley ... möchte nur sichergehen ;)

    Mit TUIfly bin ich in den letzten Jahren nämlich nicht mehr geflogen, habe es aber schon bei Condor am Check-In erlebt.

    Wenn dein Bordtrolley die Maße und das Gesamtgewicht von 6kg einhält ist es doch egal, ob er gewogen wird. Du bist ja dann im erlaubten Bereich. Man muss ja nicht das Limit von vorherein überreizen.

    --- noch `ne Frage dazu:

    Wird das Handgepäck eigentlich gewogen?

    Wurde bei mir noch nie gewogen. Die Tasche(großes Hand-Gepäckstück) war aber auch nicht so vollgeknallt, dass die Tasche stark ausgebeult war und das TUIfly-Personal den Anschein hatte, dass das Gepäckstück zu schwer sei. Ich denke es wird nur gewogen, wenn es den Anschein hat weit mehr als 6 kg zu haben.

    Bleibt mal locker. Natürlich ist die Fahrt zum Flughafen ein triftiger Grund. Man hat ja eine Reise gebucht. Wenn die jemand jetzt nicht wahrnimmt bleibt er auf den Kosten sitzen. Das übernimmt niemand. Außerdem haben uns die MPs ja nicht zum Hausarrest verdonnert. ;)8)

    Sorry, aber eine touristische Reise stellt keinen triftigen Grund dar. Somit auch nicht die Anreise zu einem Flughafen.

    Aber wartet doch erst einmal ab. Es gibt kein generelles Reiseverbot(wie übrigens im Frühjahr auch nicht, andere Länder haben einen nur nicht reingelassen). Wenn es Ausgangssperren von z.B. 22-6 Uhr geben würde dann muss man halt um 6.01 Uhr zum Flughafen starten. Ich denke es wird keine bundesweiten generellen Ausgangssperren(24 Std. am Tag) geben.

    Also abwarten und Tee trinken.

    Na ja, für eine Bilanzanalyse ist aber sowohl Aktiva/ Passiva UND GuV wichtig. Höhere Verbindlichkeiten führen zu einer höheren Bilanzsumme und in Konsequenz zu einer geringeren EK- Quote, ebenso verschlechtern sich weitere Kennzahlen, die in der Regel Auflagen ( Covenants) für Bankkredite sind.

    Das stimmt. Aber hier ging es ja nicht um die Frage einer Bilanzanalyse oder Bilanzverlängerung, sondern die Ausgangsfrage war ja ob die Staatshilfen(Bürgschaften für Kredite oder direkte Kredite vom Staat) in die Berechnung der Verluste mit einfließen.

    Und das tun sie ja nunmal nicht. Denn ob es nun Staatshilfen gibt oder nicht für Tui, der ausgewiesene Verlust von 3,1 Mrd. € bleibt bestehen.

    Wieso sollen die Mitarbeiter nicht wieder zurück dürfen? Es ist doch lediglich eine „Abordnung“, der Lohn würde doch dann auch nicht vom Gesundheitsamt gezahlt werden?

    Die Anstellung ist doch weiterhin TUI?🧐

    So sehe ich das auch. Der Arbeitsvertrag zwischen Tui/TuiCruises und dem Angestellten wird ja bei einer Abordnung zum Gesundheitsamt ja nicht aufgelöst. Ebenso wird ja auch kein Arbeitsvertrag zwischen (Tui-)Angestellten und Gesundheitsamt geschlossen.

    Somit kann ich den Ausführungen von Gisi auch nicht folgen. Und was hat das nun mit den Thread "Der TUI Konzern: Ergebnisse des TUI Geschäftsjahres 01.10.2019 bis zum 30.09.2020" zu tun?

    Danke für die Antworten :)

    Aber noch einmal. Es handelt sich doch dabei um Verbindlichkeiten. Und die kommen in der Bilanz (Gewinn/ Verlust) nicht vor?


    Weil die Kredite doch zum Beispiel für Lohn, Miete etc. bedient werden.

    Und das sind doch „Ausgaben“!?, diese wiederum müssen doch in der Bilanz „auftauchen“?

    Also Verbindlichkeiten tauchen natürlich in der Bilanz auf bei den Passiva. Aber Gewinn bzw. Verlusten natürlich in der GuV(Gewinn- und Verlustrechnung).

    GuV ist nicht gleich Bilanz!!

    Deine "Ausgaben"(Mieten,Löhne etc.)sind Kosten. Diese Kosten finden Niederschlag in der GuV und nicht in der Bilanz.

    Die Gewinne bzw. Verluste werden wie der Name es schon sagt in der GuV widergespiegelt. Die Verbindlichkeiten(Kredite etc.) sind in der Bilanz bei den Passiva.

    Also haben Kredite keine direkte Auswirkungen auf die Verluste(Gewinne) und somit auf die GuV. Sondern nur indirekt über die Zins-(Kosten). Die Zinsen finden sich also dann in der GuV wider, nicht aber der eigentliche Kredit.

    Aber lt. Vesselfinder hat die Quantum am 9.12.20 um 07.35 Uhr Ortszeit angelegt. Laut deiner Aussage Pele hast du gesehen, dass die Passagiere um 17.30 Uhr Ortszeit das Schiff verlassen durften. Also stimmt es doch, dass die Passagiere einige Stunden(gute 10 Stunden) auf den Kabinen verweilen mussten(auch wegen Kontaktnachverfolgung).

    Verstehe deine Einwände nicht wirklich. Aber egal. Hauptsache Fehlalarm und kein negatives Bild der Kreuzfahrtbranche. Und wir hoffen auf weitere Ausweichrouten von TC im Frühjahr.

    Da steht aber ... zunächst an Bord bleiben mussten. Das stimmt ja wohl auch soweit ich das nachverfolgen konnte. Ein Verlassen des Schiffes direkt nach dem Anlegen war wohl nicht möglich. Erst später nachdem die Kontaktverfolgung abgeschlossen war. Alle wurden zudem auf das Virus getestet, bevor sie das Schiff verlassen durften.

    Somit ist doch alles richtig im Artikel. Da steht ja nicht, dass die Passagiere noch Tage an Bord in Quarantäne bleiben mussten.

    Bei t-online wird bericjtet die Passagiere mussten mehrere Stunden auf ihrer Kabine ausharren.;)

    So, habe gerade bei Channel New Asia gelesen, das sowohl der (Original-)Abstrich von Bord der Quantum of the Seas(welcher ja an Bord positiv ausfiel) bei einem Nachtest an Land dann negativ war, wie auch ein erster Abstrich an Land des 83-jährigen Passagiers negativ war. Jetzt soll es noch eine weitere Testung am Donnerstag geben.

    Also wie es aussieht war es mal wieder falscher Alarm. Zum Glück!!

    Ich hoffe mal das Vorkommnis auf der Quantum of the Seas in Singapur mit 1.700 Paxen an Bord hat keine Auswirkungen auf die komplette Kreuzfahrtindustrie und im Speziellen für geplante, zukünftige Kreuzfahrten von TC.

    Die Paxe sitzen nun dort erstmal fest.

    Positiver Coronafall trotz vorherigem neg. Coronatest.