...und dann muss ja bis April 2021 der Flug stattfinden.
Steht auf deren HP etwas anders. Es wird in etwa so formuliert:
Der Voucher ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig und kann nur in diesem Zeitraum als Zahlungsmittel bei Eurowings eingelöst werden. Die Buchung muss innerhalb dieses Jahres erfolgen, der Flug selber kann dann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
...könnte TUI sicherlich auch an der Schraube "automatisierter Zahlungseinzug" was drehen
Könnte...
Hab mir mal den Spaß erlaubt und mir TC Fahrten, die im Mai starten sollen, angesehen.
Stellen wir uns vor, die Cruises würden so alle mit der im Geschäftsbericht 2019 angegebenen Auslastung von 100,7 % und einem durchschnittlichen Tagessatz iHv 174 € pP stattfinden.
Sollten jetzt alle Restzahlungen dafür fällig gestellt werden, die sich so im Rahmen zwischen 65-75 % des Gesamtpreises bewegen, reden wir bei > 60 Mio € nicht mehr nur von Peanuts.
Aber jetzt dafür noch was einzuziehen, kommt TC sicher nicht in den Sinn.
Nee, Spaß beiseite: Schätze mal, dass bis zum 15.05.2020 was kommen wird.
Unterdessen werden höchstwahrscheinlich etliche weitere KFs abgesagt und evtl. Rückzahlungen mit Fristsetzung eingefordert und danach sogar eingeklagt.
Ich vermute, dass das sicherlich ein Kriterium für eine Auszahlung wäre.
Diese Kriterien werden die Experten in Brüssel wohl genauer unter die Lupe nehmen müssen und dieses Ding hier ändern --> eur-lex.europadoteu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=DE
Eine Lösung muss so oder so her. Kann aber noch einige Zeit dauern. Solange gilt das bestehende Recht.
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Da hinten gibt es am Stony Point in Betty´s Bay auch kleine Stinker zu sehen. Ist ein schöner Tagesausflug und nicht so überlaufen wie zB Boulders Beach.
Also wir hätten kein Problem damit, wenn sich hier nur um die Summe der Vorrauszahlung handelt, für die Gutschein dann ausgestellt würde.
Wo aber bei uns defintiv jegliches Verständnis aufhört, ist die Abbuchung der Restzahlung...und dann zwei Wochen später eine Stornierung mit dem Vermerk, dass wir für die Restzahlung jetzt einen Gutschein erhalten.
Dort gibt's keine Diskussionen mehr, nur noch eine sofortige Rückbuchung. Alles Weitere kann der Veranstalter dann mit unserem Anwalt klären, oder auch im Falle einer Eskalation einem Gericht vortragen.
100 % unterschreib.
Werde morgen berichten, was in meinem Fall passiert ist...oder besser nicht passiert ist!
Der Geldnehmer kann auch jemand sein der wie ich, aus gesundheitlichen Gründen, in den nächsten Jahren eine solche Reise nicht mehr machen kann.
Das habe ich mich gerade beim Müll-Rausbringen auch gefragt.
Gehe sogar noch einen Schritt weiter.
Was passiert eigentlich dann? Kommt die Härtefall-Klausel zum Tragen!?
Bin auch auf die genaue Formulierung gespannt, wie und wann das Geld dann später zur Auszahlung kommt. Habe bisher nichts von einem Automatismus gelesen.
Sprich: 17 % vergessen es, rechtzeitig zu beantragen und 3 % sterben. Hier von einer guten Quote zu schreiben, wäre wirklich nicht solidarisch.
...dass bis zum Ende der Geltungsdauer die Inflation und die Preisentwicklung im Reisemarkt im Rahmen bleibt. Wird eine vergleichbare Reise...
Wäre ein weiterer Punkt, der in die wunderbare Welt etwaiger Änderungen aufgrund der Krise mit aufgenommen werden sollte:
Eine Nutzung des Gutscheines für eine spätere Kreuzfahrt auf einen neuen Reisetermin bis 01.04.2023 ist ohne zusätzliche Kosten (keine Erhöhungen zum dann aktuellen Katalogpreis) möglich, wenn der Gesamtzuschnitt der Reise erhalten bleibt (Beibehaltung der Reisedauer, des Fahrgebietes und der Kabinenkategorie).
Bevor es morgen endlich (die letzten gut 30 Jahre waren wir während eines Urlaubs immer verreist) wieder ins Büro geht, war das Wetter zu schön, um heute zuhause hocken zu bleiben.