Genau so wie die Gastronomen in einigen deutschen Bundesländern inzwischen aktuell bestimmen können, ob der Zugang zu ihrem Gastro-Betrieb abhängig ist von G 2 oder G 3, können Airlines und z.B. Reedereien eigenständig Corona Regulierungen vorgeben, die über die jeweilige länderspezifische Verordnung hinausgehen.
Ob uns das gefällt oder nicht, ist sekundär. In Zeiten von Corona muss jeder Reisende verinnerlichen, dass sich bestehende Vorgaben ganz schnell wieder ändern können. Egal in welche Richtung.
Ob eine Vorgabe auch z.B. im Dezember 2021 noch so gültig ist wie heute, kann niemand sagen. Sie basiert immer auf den aktuellen heutigen Ist-Zustand.