Beiträge von Faulpelz

    Ich muss noch hinzufügen: die von mir weiter oben erwähnten 300 Dollar für eine Woche waren vor allem für Trinkgelder, Souvenirs und vielleicht mal irgendwo ein schnelles Getränk bei der Hitze. Alle anderen Ausgaben gingen bei uns über Karte. Und die Ausflüge waren bereits im Voraus gebucht und bezahlt.

    Wir würden uns sehr wünschen, dass die inTUItion-Klasse in die Ostsee zurückkehrt. Die anderen Fahrgebiete von Flow und Relax sind für uns bislang eher uninteressant.

    Wobei ab 2028 erschwerend hinzukommen wird, dass spätestens dann unserer jüngerer Sohn in die Ausbildung gehen wird (der ältere macht noch bis 2029 Matura), so dass wir Ferien nicht mehr so langfristig werden planen können. Und eventuell muss ich für 2028 noch ein längeres Ferienfenster aus anderen Gründen freihalten.

    Es wird kompliziert... 8|

    Also so weit glaube ich noch mitdenken zu können, dass z.B. die Raucherproblematik so ziemlich wenig mit den Routen von TuiCruises in 2028 zu tun hat; oder irre ich ???:/

    Naja, die Entscheidung für TC kann wegen der inzwischen fast marktexklusiven Situation, dass dort auf den allermeisten Balkonen immer noch das Rauchen erlaubt ist, durchaus für das Interesse für die Routen von TC wichtig sein.

    Warst du schon einmal im Yachtclub?
    Ich glaube viele haben eine falsche Vorstellung.
    Der Yachtclub ist um Klassen besser als die X - Lounge. Klamottentechnisch ist man mit einer gepflegten Jeans und ordentlichen Oberhemd / Poloshirt sehr gut aufgehoben.

    Der YC ist wirklich top, keine Frage. Wir werden aber nach 2 Reisen mit MSC aus ganz anderen Gründen nie wieder dort buchen.

    (Sorry fürs OT!)

    Die genannten "Reservemengen" gelten übrigens auch für alle "normalen" Medikamente, wie z.B. gegen Bluthochdruck oder Diabetes. Also packt Eure Reiseapotheke bitte nicht zu voll.

    Bedarfsmedikamente wie z.B. Antibiotika (z.B. Penicillin) oder einfache Schmerzmittel (z.B. Paracetamol) und Entzündungshemmer (z.B. Ibuprofen) dürfen übrigens maximal in der notwendigen Dosierung für einen Behandlungsdurchgang pro Person mitgeführt werden. Im Falle von Antibiotika also für (je nach Präparat) 5-7 Tage.

    Weiterer Nachtrag: ein noch nicht hier angesprochenes Problem sind Stopover und Overnights an Abflughäfen.

    Beispiel: eine Person aus Salzburg möchte von München aus nach Dubai fliegen. Die Anreise von Salzburg nach München erfolgt mit der Bahn oder dem Auto. Diese Person muss ein Opiat mitführen.

    Dafür braucht es dann zwei Formulare: eines für den Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland (und später retour), ein weiteres für die Reise von Deutschland in die Emirate (und retour).

    Nicht vergessen: beim Grenzübertritt führt Ihr nicht nur Medikamente in ein anderes Land ein, sondern auch aus dem Ursprungsland aus. Dies kann ohne entsprechende Formulare und Genehmigungen gleich doppelt strafbar sein.

    Noch etwas zu den üblicherweise erlaubten Mengen: in den meisten (aber nicht in allen!) Ländern gilt die Regel, dass man den Bedarf für die vorgesehene Reisedauer plus 10%, mindestens aber drei weitere Tage, mitführen darf. Rechenbeispiel:

    Ein Betäubungsmittel muss 2x täglich (je eine Tablette) eingenommen werden. Bei einer Reisedauer von 7 Tagen ergibt sich eine mitführbare Menge von (2x7)+(2x3) = 20 Tabletten. Auf die geplante Reisedauer umgerechnet also gut 2.9 Tabletten pro Tag.

    Bei einer Reisedauer von 28 Tagen ergibt sich eine mitführbare Menge von (2x28)+((2x28)*10%) = 56+(56*0.1) = 62 Tabletten (gerundet). Pro geplantem Reisetag also nur noch 2.2 Tabletten. Auch wenn die 3-Tage-Regel im Prinzip dasselbe ergibt.

    Und genau diese Reservemengen müssen in der ärztlichen Bescheinigung auch genau so aufgeführt werden! Weil Ihr ja bei Eurer Rückkehr auch wieder die übriggebliebenen Medikamente in Euer Ursprungsland einführt.

    Kompliziert, gell? Und dabei ist es ein echtes Wunder, dass an den Flughäfen so wenig passiert...

    Und noch etwas zu den Emiraten: die Regeln für die Einfuhr von Medikamenten sind dort nämlich nicht einmal einheitlich. Es kann einen grossen Unterschied machen, ob man über Dubai oder Abu Dhabi einreist. In manchem Emirat reicht die vorherige Anmeldung der "controlled drugs" bei der jeweiligen Botschaft aus, in anderen muss man die Genehmigung aktiv bei der Einreise vorzeigen.

    Zugegeben, das ist sehr kompliziert. Und ich denke, dass sehr viele Hausärzt*innen sich mit diesem Thema noch nie wirklich beschäftigt haben (ich selber bin ja auch erst im Frühjahr 2022 anlässlich unserer damaligen Transsuez auf das Thema gekommen).

    Das Thema "Einfuhr von Medikamenten nach dem Betäubungsmittelgesetz bzw. von Psychopharmaka" (und eben auch wieder der Anti-Baby-Pille) trifft auch noch auf viele andere Länder zu, vor allem muslimische. Bitte recherchiert gut und löchert auch Eure Hausärzt*innen zu dem Thema (Euch zu diesem Thema zu beraten, gehört nämlich absolut zu ihren Aufgaben und kann auch bei der Krankenkasse gesondert (sogar ziemlich lukrativ) abgerechnet werden!), damit ihr im Zweifel am Flughafen keine Probleme bekommt.

    An dieser Stelle, auch wenn es nicht exakt mit dem Threadthema übereinstimmt, noch ein wichtiger Hinweis:

    Auch bei Reisen innerhalb der EU braucht man für das Mitführen von Betäubungsmitteln eine besondere Bescheinigung. Ein einfaches Arztrezept reicht (zumindest offiziell) nicht aus.

    Unter den Begriff "Betäubungsmittel" fallen nicht nur starke Schmerzmedikamente (Opiate, Morphine), sondern auch Schlaf- und Beruhigungsmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine (z.B. "Valium"(R) oder "Tavor"(R)) sowie der diesen eng verwandten Substanzen (z.B. "Stilnox"(R)). Für letztere braucht man zwar in Deutschland kein spezielles Betäubungsmittelrezept, aber der Gesetzgeber in D (und in vielen anderen EU-Ländern) betrachtet sie dennoch als solche.

    Wollt Ihr solche Medikamente mit auf Reisen nehmen, so benötigt Ihr ein spezielles Formular, welches der Hausarzt ausfüllen und dann vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigen lassen muss. Das Formular und die Beglaubigung dürfen bei Reiseende nicht älter als 3 Monate sein.

    Ich gebe zu, dass auch wir uns diesen Aufwand nicht bei jeder Reise machen (da wir mehrmals im Jahr von Ch nach D reisen). Allerdings vertraue ich schon seit Langem darauf, dass im Ernstfall mein Schweizer Ärztinnenausweis ausreichen wird, um das Problem zu lösen und die von mir ausgestellte Bescheinigung über die Notwendigkeit des Mitführens ausreichend ergänzt/bestätigt. Ist aber allein unser persönliches Risiko.

    Noch etwas: das synthetische Morphin "Tramadolol" fällt in D gerade eben nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Dies verleitete in der Vergangenheit manche Urlauber*innen, es in den Urlaub nach Ägypten mitzunehmen. In einigen Fällen wurde es dann bei der Anreise vom Zoll in Ägypten im Gepäck gefunden. Dies hat in einzelnen Fällen zu Anklagen wegen Drogenschmuggels und langen Haftstrafen geführt.

    Leider sind dort keine Medikamente, sondern die Inhaltsstoffe aufgelistet:

    Um die Wirkstoffe der Medikamente aus den Markennamen herauszufinden, kann man hier in der Schweiz das "Compendium" verwenden (einfach dem Namen der Seite ein ".ch" anfügen, dann findet Ihr es). Da die allermeisten in Deutschland bzw. Österreich zugelassenen Medikamente auch hier in der Schweiz erhältlich sind, sollte das weitgehend für D/A/CH funktionieren.

    Für das in Deutschland gebräuchliche Arzneimittelverzeichnis "Rote Liste" braucht man leider einen Ärzt*innenzugang...

    Als wir in 2022 nach Dubai gereist sind, hatten wir das Problem, dass unsere Kids ihr Ritalin und meine Frau ein Psychopharmakon mitnehmen mussten. Das ist insbesondere problematisch, weil es sich (auch bei Psychopharmaka) in den Emiraten um besonders kontrollierte Drogen handelt. Der Ablauf ging dann so:

    Ich habe zunächst vom Gesundheitsamt ein zweisprachiges (Deutsch/Englisch) Formular heruntergeladen und (als Hausärztin meiner Familie) selber ausgefüllt. Damit bin ich dann zum Gesundheitsamt Solothurn und habe dort meine Unterschrift und den Praxisstempel beglaubigen lassen. Dann ging es zur Stadtverwaltung Solothurn, die die Beglaubigung des Gesundheitsamtes überbeglaubigt hat.

    Dann die Formulare zur Anmeldung der Einfuhr zur Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Bern geschickt. Die retournierten und auch noch von der Botschaft abgestempelten Formulare hatten wir dann bei der Einreise dabei.

    Dieser Ablauf dürfte analog auch bei Anreise aus der EU heraus gelten. Wichtig ist, dass die Emirate eben alle Psychopharmaka, inklusive Antidepressiva, Schlafmitteln, Antipsychotika, Lithium und sogar manche Antiepileptika (und stärkere Schmerzmittel sowieso) als genehmigungspflichtige Drogen ansehen. Im Übrigen auch die Anti-Baby-Pille. Verstösse gegen die Genehmigungspflicht können lange Haftstrafen nach sich ziehen. Und ganz wichtig: auch wenn man in den Emiraten nur in ein anderes Flugzeug umsteigt, sind die mitgeführten Arzneimittel anmeldepflichtig!

    Für das Genehmigungsverfahren sollte man durchaus ein paar Wochen einkalkulieren.