Da muss ich dir leider widersprechen AJ-MS3 . Du hast vielleicht nur den ersten Satz von Ziffer 7 der AGB gelesen.
Im fraglichen Passus (Ziffer 7 Lita) Unterpunkt 2 heißt es aber "Eine Umbuchung der Kreuzfahrt als solcher auf einen neuen Reisetermin oder ein anderes Schiff ist einmal und ohne Umbuchungsgebühren möglich, wenn...." Aus dieser Formulierung , dass unter den genannten Voraussetzungen eine Umbuchung einmal möglich ist UND diese kostenfrei ist (!), ist klar ein Anspruch herzuleiten. Es sind letztlich 2 Sätze die konjunktiv mit einem "und" verknüpft sind.
Daher heißt es in den FAQ auch: "Ist eine Umbuchung möglich? Mit der Buchung des PRO-Tarifs sind Umbuchungen flexibel möglich, sogar eine einmalige Änderung des Reisedatums."
Folgerichtig heißt es unter den Ausführungen in Ziffer 7 der AGB (vor Lit. a) auch:
“Die folgenden Änderungen sind ausnahmsweise nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig. Die Umbuchungsoptionen a) bis c) gelten nur bis 50 Tage vor Reisebeginn; spätere Änderungswünsche sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung und anschließenden Neubuchung möglich:..." Es folgt dann u.a. der von mir zitierte Passus.
Nein, ich bin kein Lehrer