ganz kurz: der Veranstalter bewirbt eine Leistung zum Preis x (nennen wir das Offerte), DU gibst ein Angebot ab "ich kaufe diese Leistung zu diesem Preis x", und der Veranstalter nimmt das Angebot an (oder lehnt das ab). Das wäre dann eine verbindliche Buchung. Falls der Veranstalter (im Alltag: der Händler) das Angebot akzeptiert hat (bestimmte Leistung zum bestimmten Preis), ist das bindend. Nur wenn für den Kunden klar erkennbar war, daß dieser Vertrag nachträglich einseitig geändert werden kann, ist dies rechtlich möglich. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei unerheblich.
Was steht in der Offerte hinsichtlich Leistungs- und Preisverbindlichkeit? DAS ist entscheidend, gilt auch für HInweise auf die AGB, welche dann garantiert Gültigkeit haben, wenn DU vor dem Abschluß erklärt hast, daß Du die AGB gelesen hast und akzeptierst.
Ich habe die Grundlagen dieses Vorgangs nicht gelesen.
Und abschlie0end: dies ist keine Rechtsberatung, ich hafte nicht. Muss so sein...