Beiträge von Peter

    jetzt aber mal ganz ehrlich: warum soll der deutsche Steuerzahler ein Unternehmen unterstützen, das, um die deutschen Steuern zu sparen, seine Schiffe in einem "Flaggenstaat" angemeldet hat.

    Aber das ist ja nix ganz neues, Gewinne mitnehmen und Verluste sozialisieren.....

    Jetzt aber auch mal ganz ehrlich....das hat doch hier kein Mensch geschrieben.

    Was meine Firma angeht habe ich in den letzten Jahren als Einzelunternehmer ordentlich Einkommenssteuer an das Finanzamt Kleve und Gewerbesteuer an die Stadt Goch bezahlt, zusätzlich Arbeitsplätze geschaffen, die zu einer weiteren Erhöhung der Steuereinnahmen beigetragen haben.

    Ach ja, TUI Cruises hatte vor der Pandemie rd. 10.000 Reisebüropartner.

    geht TUI den Bach runter dann TC mit,leider.

    Viele kleine Unternehmen geht es auch schlecht, das interessiert fast keinen 😭

    Guten Morgen,

    viele kleine und mittlere Unternehmen in der Reisebranche profitieren gerade von der staatlichen Überbrückungshilfe.

    Die sieht konkret (grob beschrieben) so aus: Die Unternehmen (Reisebüros, Reiseveranstalter) bekommen für die Monate Juni, Juli und August max. 50.000,- € monatliche Förderung (max. 150.000,- €) als nicht zurückzahlbare Unterstützung. :thumbup:

    TC ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Royal Caribbean und der TUI und sicherlich besteht auch ein Interesse anderer Marktteilnehmer, zum Beispiel aus dem Finanzsektor, am Fortbestand der Reedereien.

    Trotzdem ist die Situation natürlich in der Branche sehr angespannt und in Anbetracht der Lage sollte man vorsichtig mit Spekulationen und falschen Behauptungen sein.

    LG

    Peter

    Hallo,

    ich denke jedem ist klar, dass die Entwicklung der Pandemie sehr dynamisch ist und das die Durchführbarkeit von Kreuzfahrten nicht sechs bis acht Wochen vorher garantiert werden kann.

    Trotzdem bleibt unser Forum ein Kreuzfahrtforum mit Foris, die auf die Durchführung hoffen und gerne planen und ein wenig Vorfreude haben.

    Dazu benötigt man keine immer wiederkäuenden Diskussionen um Fallzahlen, Wahrscheinlichkeiten und auch keinerlei Spekulationen.

    LG

    Peter

    Für die Zukunft gibt es ein Eckpunkteprogramm für eine Fondslösung der Reisebranche, welches allerdings noch nicht Gesetz geworden ist.

    Daher würde ich für alle Buchungen ab dem 8. März das Reiseguthaben für eine Umbuchung nutzen oder die Erstattung des Betrages anfordern.

    LG

    Peter

    P.S: Da wir uns hier ganz schnell im Bereich der Rechtsberatung bewegen, schließe ich diesen Thread.

    Guten Morgen,

    das Gesetz ist mit Wirkung zum 31.07.2020 in Kraft getreten und enthält folgende, wesentliche Punkte:

    Die Bundesregierung kommt mit der freiwilligen Gutscheinlösung den Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie sowie Empfehlungen der EU-Kommission nach. Veranstalter sollen in der aktuellen Krisensituation vor dem Existenzverlust bewahrt werden.

    Folgende Regelungen in Kürze:

    • Reiseveranstalter können den Kunden für vor dem 8. März 2020 gebuchte Reisen, die infolge der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, anstelle der sofortigen Erstattung ihrer Vorauszahlungen Gutscheine im Wert des jeweils gezahlten Reisepreises anbieten. Der Veranstalter hat den Kunden auf das Wahlrecht zwischen Gutschein und sofortiger Erstattung hinzuweisen.
    • Für die Ausstellung, Übermittlung und Einlösung des Gutscheins dürfen dem Kunden keine Kosten entstehen.
    • Die Bundesregierung will den Wert der Gutscheine neben der gesetzlichen Insolvenzabsicherung zusätzlich bis zur vollen Höhe durch eine ergänzende staatliche Absicherung garantieren. Das soll die Gutscheine für Kunden attraktiv machen. Sie stehen so regelmäßig besser da. Für den Fall, dass viele Reisende einen sofortigen Erstattungsanspruch geltend machen, lösen sie damit eventuell eine Insolvenz aus. Ihr Anspruch auf Erstattung wäre dann unter Umständen nur zum Teil gesichert.
    • Die Gutscheine gelten nur im Hinblick auf die aktuelle COVID-19-Pandemie und werden zeitlich befristet abgesichert. Sie können nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen beim Reiseveranstalter eingelöst werden.
    • Reisende, die den Gutschein ablehnen, behalten ihren sofortigen Erstattungsanspruch.
    • Wird der Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, so ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises unverzüglich auszubezahlen.

    Der Reisegutschein selbst muss - neben dessen Wert - die Hinweise enthalten:

    • dass er wegen der COVID19-Pandemie ausgestellt wurde und wie lange er gültig ist,
    • dass der Kunde sofortige Erstattung geleisteter Vorauszahlungen verlangen kann, wenn er den Gutschein nicht innerhalb dessen Gültigkeitsdauer eingelöst hat,
    • dass der Gutschein bei Insolvenz des Reiseveranstalters ergänzend gegebenenfalls durch eine staatliche Garantie abgesichert ist.

    Hallo,

    wie war noch der schöne Vergleich, den vor einigen Tagen jemand gebracht hat. :)

    Steht jemand den ganzen Tag vor einem Fischrestaurant.... ich bekomme es nicht mehr zusammen.

    Was für eine merkwürdige Unterstellung ist es, Gäste würden im Moment Kreuzfahrten machen, nur um hinterher zu erzählen, wie toll es war.

    Wenn das die Motivation wäre, würden die ja alle nicht richtig ticken....

    Und wer im Moment keine Kreuzfahrt machen möchte, dem sei dies doch bitte genauso gestattet.

    Diese Miesepeterei ;)

    LG

    Peter

    Moment mal, Cheffe: wenn Bewegung in die Impfstoffzulassung kommt, hat das eine Menge mit dem Thema KFen im Allgemeinen und Neustart im Speziellen zu tun. Ganz besonders für Dich als Betreiber eines Reisebüros.

    Guten Morgen,

    Bewegung in der Impfstoffzulassung hilft weder dem Neustart, noch mir als Reisebüroinhaber.

    Ein sicherer, zugelassener und in großen Mengen verfügbarer Impfstoff und eine Impfbereitschaft hilft, das wird leider noch mindestens vier bis sechs Monate dauern.

    LG

    Peter