Ich wusste auch gar nicht, dass man nach Insolvenzeröffnung noch per Rücklastschrift auf Konten des Insolvenzschuldners zugreifen kann. Holt sich der Insolvenzverwalter in der Regel zurück.
Eigentlich sollte das gar nicht möglich sein, denn die erste Aufgabe eines Insolvenzverwalters ist i.d.R. die sofortige Sperrung aller Firmenkonten und die Entziehung aller bestehenden Kontoverfügungen bei der Bank zu veranlassen. Wenn er damit nicht schnell genug ist, und ein Betroffener wie z.B. im Fall von FTI es noch geschafft hat einen bereits bezahlten Reisebetrag per RLS wieder zurückzubuchen, dann hat der "lame" Insolvenzverwalter Pech gehabt.
Erneut abbuchen vom Konto des Betroffenen kann er nicht, er hat kein gültiges Lastschriftmandat. Versucht er es trotzdem (was ich persönlich nicht glaube), dann hätte er sofort ne Strafanzeige am Hals. Und das gerichtliche einklagen des Geldbetrags, für eine Vertragsleistung die aufgrund der Insolvenz gar nicht mehr erbracht werden kann, das kann auch ein Insolvenzverwalter gleich vergessen.
LG
-Uwe-
