Moinsen.
So einfach ist das nicht mit den Fluggastrechten bzw. den Entschädigungen für die
Kunden....
Wir haben da unsere eigene Erfahrung gemacht:
Im März 2012 wollten wir mit unserer Tochter nach New York fliegen und blieben am Flughafen stehen, da die Maschine defekt war. Also Übernachtung und Verpflegung im Hotel und am anderen Morgen dann mit einer anderen Fluggesellschaft geflogen.
Auch wir bekamen Informationen was uns nach EU - Recht zustehen würde (worauf die Betonung wohl auf WÜRDE lag
) - demnach wären das 3x 600.-, somit insgesamt 1800.- Euronen gewesen.
Also haben wir frohen Mutes die Fluggesellschaft angeschrieben um unsere Rechte geltend zu machen. Wir bekamen dann nette Schreiben zurück, wo uns (sinngemäss) gross und lang erklärt wurde das man alles getan hatte (Wartung der Maschinen etc.), also man für diesen Defekt also nichts könnte - eine Haftung käme somit nicht in Betracht......
Man bot uns aber kulanterweise einen Reisegutschein in Höhe von 500.- an.
Auf meinen Einlass darauf wurde dieser dann noch einmal auf 750.- erhöht, so dass wir mit den bereits am Flughafen (im Voucherheft) erhaltenen Gutscheinen auf insgesamt auf 900.- Reisegutscheine gekommen sind.
Nach einiger Überlegung waren wir mit dieser Entschädigung zufrieden (uns lag auch nicht der Sinn nach gerichtlicher Einigung - da zu langwierig) und haben akzeptiert.
Am Ende waren wir mit der Entscheidung auch zufrieden, haben wir diese
Gutscheine in Flüge nach Barcelona, Bilbao und Amsterdam umgesetzt
).
Natürlich hätten wir aber lieber den verlorenen Tag in New York gehabt, als den Stess und "Nerv" den man erlebt hat.....
Gruß,
Patrick
..der zum Rockliner mit dem Auto gebracht wird.
*Rockliner3*