Die gerade zu Ende gegangene PK des Landes NDS hat für unser Vorhaben keine entscheidenden Änderungen ergeben. Die Verordnung wird nur für die Discotheken, Clubs und Einrichtungen für den Konsum von Shisha-Pfeiffen (u.ä.) verschärft. (Öffnung nur bei Inzidenz <= 10).
„Normale“ Bars, Kneipen, GastStätten und Restaurants sind von der Verschärfung nicht betroffen, D.h. hier bleibt es bei der bisherigen Regelung - und damit dem besagten Stufenplan 2.0.
Weiterhin hieß es, dass die Landkreise wie z.B. Lüneburg im Rahmen der Überlaufregelung ermächtigt sind, die niedrigere Inzidenz als Basis zu nehmen, sofern das Infektionsgeschehen klar abgrenzbar auf einen bestimmten Bereich (aka Hotspot) ist. Diese Regelung gab es aber bislang auch schon.
Was der einzelne Landkreis -insbesondere LG - nun daraus machen wurde (erwartungsgemäß) nicht thematisiert. Etwaige Abweichungen sind aber erst noch über geänderte Allgemeinverfügungen amtlich zu machen,
Die Stadt /der Landkreis Lüneburg wird vermutlich noch im Nachgang auf die PK des Landes mit einer Stellungnahme reagieren.
Nach bisherigen Infos des Landkreises gilt in LG ab morgen also Stufe 3 des Stufenplans 2.0. Diesen findet man unter :coronaPUNKTlandkreis-lueneburgPUNKTde/wp-content/uploads/2020/12/Stufenplan_mit-Stufe-bis-10_Stand-18062021.pdf
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