Wenn das so stimmt, waren die mit dem Mahnbescheid aber sehr früh dran, denn die Gerichte benötigen ja auch ein paar Tage....
AIDA wird in den nächsten zwei Wochen die Reiseguthaben an die betroffenen Kunden versenden, dann können diese mit einem Wert von 110 % (Versicherungen ausgeschlossen) für eine Umbuchung, oder aber auch eine bestehende Buchung genutzt werden. Es kann auch auf zwei Reisen aufgeteilt werden oder für Leistungen an Bord eingesetzt werden. Ein Namenswechsel scheint ebenfalls möglich zu sein.
Möchte der Kunde dieses Guthaben nicht nutzen, kann er sich an die Buchungsstelle mit der Bitte um Rücküberweisung wenden und erhält das Geld zurück.
AIDA zahlt allen Reisebüros einen Liquiditätszuschuss, welcher mit den Provisionen verrechnet wird. Nutzt der Kunde das Guthaben nicht, werden die Vorschüsse den Reisebüros zum 31.12.21 belastet.
Die Lösung von AIDA finde ich sehr gut und im Verhältnis zu den Reisebüros partnerschaftlich.
LG
Peter