Das ist alles richtig. Allerdings korrekterweise muss man sagen das man nicht 100% der Anzahlung zurück erhält, falls man im Rahmen der Kreuzfahrtbuchung ein Versicherungspaket mitgebucht hat. Die Kosten für die Versicherung sind dann weg. Aber so funktionieren Versicherungen nunmal.
Zu zahlst eine Prämie, im Schadensfall tritt die Versicherung mit den vereinbarten Leistungen ein. Tritt kein Schaden ein, erhält man die Präme natürlich nicht zurück. Das wäre schön, denn dann würde ich z.B. jeden Monat über 600€ für meine Krankenversicherung zurück bekommen, die ich kaum bis gar nicht in Anspruch nehme. Aber so funktioniert das System leider nicht.
Ich weiß es nur von TUI Cruises. Wird eine Kreuzfahrt durch TUI Cruises storniert, aus welchen Gründen auch immer (Corona, Verchartert, keine Ahnung... Schiff kaputt usw.), erhält man entweder seine Anzahlung (TUI Cruises nennt das "Reiseguthaben") in voller Höhe zurück, abzüglich einer möglicherweise mitgebuchten Versicherung, oder man bekommt 10% Rabatt gewährt auf die nächste Kreuzfahrtbuchung.
Nimmt man die 10% in Anspruch, wird die bereits geleistete Anzahlung mit der neuen Buchung verrechnet.
Konkret sieht das z.B. so aus: Ich hatte eine Kreuzfahrt gebucht, für 3.542,20€.
Die wurde wegen Corona storniert. Daraufhin hatte ich eine neue Kreuzfahrt gebucht, für 4.142,20€.
Durch 10% Rabatt und die Verrechung der bereits geleisteten Anzahlung wurden aus den 4.142,20€ dann 2.883,43€.
Hätte ich das nicht gemacht, hätte ich die Anzahlung in Höhe von 1.068,55€ abzüglich 214,00€ Versicherung, also 854,55€ zurück erhalten.
Das heißt, ist hatte 409,78€ mehr gezahlt für die neue Kreuzfahrt wie ich für die stornierte Kreuzfahrt gezahlt hätte.
Dafür waren es zwei Nächte mehr und die Versicherung in Höhe von 214,00€ habe ich natürlich auch zweimal gezahlt.
Also habe ich für die eigentliche Kreuzfahrt nur 195,78€ draufgezahlt.
Ich sehe nicht wo da irgendein Problem sein soll. Oder wo der Gesetzgeber da regulierend eingreifen sollte.
Hat man Flüge selber gebucht und muss die wieder stornieren, ist das eigenes Risiko. Man hätte ja alternativ das An-/Abreise-Paket mitbuchen können und im Fall einer Stornierung keine Stornogebühren bezahlen müssen.
Und ob man alle Einreisebestimmungen erfüllt, obliegt auch jedem Reisenden selber. Es ist deine Aufgabe alle zu einer Einreise notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, Unterlagen vorzulegen, Ausweis/Reisepass vorzulegen usw.
Urlaubsbeantragungen/-genehmigungen usw. sind auch jedermanns eigenes Problem.
Mit einem iranischen Stempel im Reisepass ist eine Einreise in die USA schlicht nicht möglich. Das weiß man auch vorher schon.
Und TUI Cruises ist nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage die individuellen Voraussetzungen und Bestimmungen jedes einzelnen Gastes vor Reiseantritt zu prüfen. Die sagen lediglich grob was notwendig ist und das zu prüfen/erledigen ist deine Aufgabe und Verantwortung.
z.B. ist dein Reisepass abgelaufen. Wenn du das nicht bemerkst, es dir egal ist oder du dich nicht darum kümmerst rechtzeitig einen neuen zu beantragen, wirst du nicht aufs Schiff gelassen. So einfach ist das.
Aber nochmal, wird eine Kreuzfahrt aus nicht selber verschuldeten Gründen einseitig von der Reederei storniert, bekommt man sein Geld zurück. Punkt.
Keine Arme, keine Kekse. Da gibt es nichts das man noch verbessern müsste.